33. StVO-Novelle (40/SN-197/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle)

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Inhalt

Stellungnahme Radlobby St. Pölten zu Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle):
Die aktuell diskutierten Veränderungen (33. Novelle) der Straßenverkehrsordnung bringen Verbesserungen für den Radverkehr.
• Es ist damit erlaubt, offiziell schützend neben einem Kind Rad zu fahren.
• Der Abstand beim Überholen wird verpflichtend: 2 m auf Freilandstraßen; 1,5 m im Ortgebiet. Dies schafft klare Verhältnisse und hebt die Verkehrssicherheit.
• Das Verkehrszeichen Schulstraße ermöglicht einen sicheren Schulweg. Radfahren zur Schule ist dabei erlaubt.
• Schrittgeschwindigkeit für LKWs beim Rechtsabbiegen
• "Reißverschluss" Radfahrer/Kfz auch am Ende von zur Fahrbahn parallelen Radwegen / Rad-fahrstreifen
• Halteverbot für Kfz auf Radwegen / Radfahrstreifen
• Nebeneinanderfahren in 30er-Zonen, sofern niemand gefährdet wird und Kfz überholen kön-nen.
• Schulstraße mit temporärem Fahrverbot ausgenommen Radfahrenden
etc.

Ergänzungswunsch: Durch die Harmonisierung der Geschwindigkeiten mit dem motorisierten Ver-kehr im Ortsgebiet würde das Regelwerk noch bedeutender zur Sicherheit im Ortgebiet beitragen.

Stellungnahme von

Radlobby St. Pölten, Gruppe des Vereins Radlobby Niederösterreich

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