Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022, Änderung (21/SN-202/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Meldepflicht-Gesetz und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich zum Abgabenänderungsgesetz 2022, zur Novelle der Forschungsprämienverordnung und der DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung.

Freundliche Grüße
Mag. Dr. Ralf Kronberger
Abteilungsleiter

Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63 I 1045 Wien
T 05 90 900-4267
E ralf.kronberger@wko.at I W https://news.wko.at/fp

Stellungnahme von

Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik

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