Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich bitte den Satz "Das Hineinragen von Teilen des aufgestellten Fahrzeuges auf Verkehrsflächen, die dem Fußgängerverkehr oder dem Fahrradverkehr vorbehalten sind, ist verboten" derart zu ändern, dass auch Verkehrsflächen, die nicht ausschließlich dem Fahrradverkehr dienen (Mehrzweckstreifen) davon erfasst werden.
ad § 38 Abs. (5a) und (5b): Wenn für LKW >3,5t das Rechtsabbiegen ohne anhalten mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt wird sollte auch für radfahrende das Abbiegen mit Schrittgeschwindikeit erlaubt sein. Vom Fahrrad geht, unabhängig ob vor der Kreuzung angehalten wird oder mit Schrittgewschwindigkeit in die Kreuzung eingefahren wird die gleiche geringe Gefahr aus,
Ich bitte im Gesetzestext den Abstand beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Fahrrad- und Rollerfahrern bei einer Geschwindigkeit von höchstens 30km/h mit einer Zahlenangabe zu versehen. "Kann reduziert werden" erlaubt auch sehr geringe Abstände!.