Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2018, geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
An das
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Wien, 31.05.2022
Entwurf eines Gesetzes mit dem
das Tierschutzgesetz geändert wird
Stellungnahme im Begutachtungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des im Betreff bezeichneten Begutachtungsverfahrens gebe ich folgende Stellungnahme ab: Tiere sind fühlende Lebewesen, mit Bewusstsein, mit Persönlichkeit. Leider wird diese Tatsache im vorliegenden Entwurf nicht beachtet. Man könnte auch von einem Tierausnutzungsgesetz statt einem echten Tierschutzgesetz sprechen!
Es ist mir ein großes Anliegen, dass Tiere in Österreich (egal welcher Art) ein würdevolles Leben frei von Schmerzen und Leiden führen können.
Daher möchte ich auf folgende Punkte aus dem Gesetzesentwurf konkret eingehen:
Anbindehaltung von Rindern:
Ich finde es gut, dass die dauernde Anbindehaltung von Rindern ausnahmslos verboten werden soll. Die dafür vorgesehene Übergangsfrist ist jedoch viel zu lang bemessen. Außerdem sollte es ein grundsätzliches Verbot geben, Rinder angebunden zu halten – und das nicht nur an 90 Tagen im Jahr. Rinder müssen sich ausreichend bewegen können, da sie unter natürlichen Bedingungen bis zu 10 Kilometer am Tag während des Grasens zurücklegen. Haben sie keine Möglichkeit der freien Bewegung, können sie Leiden und Schäden davontragen.
Qualzucht:
Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen im Bereich der Qualzucht gehen nicht weit genug. Es sollte ohne jegliche Ausnahme verboten sein, Tiere zu vermehren, die dadurch Leiden oder Schmerzen erleiden bzw. Schäden davontragen müssen. Die bestehenden gesetzlichen Schlupflöcher müssen daher gestrichen werden (insbesondere § 44 Abs. 17 Tierschutzgesetz) und die Vorgaben, ab wann es sich tatsächlich um Qualzuchten handelt, für alle beteiligten Personen klarer festgelegt werden. Die Zucht mit Tieren sollte kein Hobby sein, dass jede*r ausüben kann, wenn es ihr*ihm passt. Stattdessen sollten nur von der Behörde zugelassene Züchter*innen Tiere verpaaren dürfen.
Töten von Eintagsküken:
Das Töten von männlichen Küken sollte grundsätzlich verboten werden. Die bereits vorhandenen Methoden zur Früherkennung des Geschlechts sollten noch besser genutzt werden.
Verbot des Abrasierens von Vibrissen:
Ich begrüße das angedachte Verbot des Abrasierens der Vibrissen bei Hunden. Es sollte aber klargestellt werden, dass dieses Verbot für alle Tiere gilt.
Öffentliches Anbieten zur Vermittlung und Verkauf von Tieren im Internet:
Ich bin sehr besorgt, dass das bestehende Verbot, Tiere im Internet zum Kauf oder zur Vermittlung anzubieten, weiter aufgeweicht wird. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Ausnahmen von diesem Verbot. Durch die vorgeschlagene Änderung besteht die Gefahr, dass zum Beispiel Hunde völlig unkontrolliert aus dem Ausland nach Österreich verkauft oder vermittelt werden. Dies könnte die Arbeit vieler seriös arbeitender Tierschutzorganisationen zunichtemachen. Dubiosen Welpenhändler*innen könnte weiters die Möglichkeit gegeben werden, ihre Tiere ganz legal im Internet anzubieten und ihre üblen Machenschaften noch mehr auszuweiten.
Anbindehaltung von Hüte- und Herdenschutzhunden:
Ich bin skeptisch, dass es beim Einsatz von Hüte- und Herdenschutzhunden erforderlich ist, diese über einen längeren Zeitraum angebunden zu halten. Überhaupt sind für mich noch viele Fragen hinsichtlich des Einsatzes solcher Tiere offen und ich wünsche mir eine offene und breite Debatte darüber, ob dies aus Tierschutzsicht zu befürworten ist.
Ausweitung der Parteistellung der Tierschutzombudspersonen:
Ich finde es gut und wichtig, dass den Tierschutzombudspersonen die Möglichkeit gegeben werden soll, sich auch im Bereich der Tiertransporte für die betroffenen Tiere einzusetzen.
Ansonsten schließe ich mich vollinhaltlich der Stellungnahme des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN an.
Mit freundlichen Grüßen, Georg Prinz