Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Problematik Elterntaxis in Schulstraßen
Eltern bringen ihre Kinder gerne direkt vor die Schule und blockieren dabei Straßen und Zufahrten. Dadurch wird die Verkehrssituation unübersichtlich und gefährlich.
§ 76d. Schulstraße
In Absatz zwei steht, dass der Anrainerverkehr zugelassen ist.
Der Anrainerverkehr ist sehr weit gefasst (Hinweis E 03. 10. 1984, 84/03/0079). Das Wort "Anrainerverkehr" umfasst auch den Verkehr von Besuchern und Angestellten der Anrainer.
Das bedeutet, dass Eltern, welche ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, als Anrainer gelten und das Zu- und Abfahren somit erlaubt ist.
Das Gesetzt wäre hier dementsprechend genauer anzupassen, dass sogenannte Elterntaxis nicht zugelassen sind.