33. StVO-Novelle (117/SN-197/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle)

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Inhalt

Problematik Elterntaxis in Schulstraßen

Eltern bringen ihre Kinder gerne direkt vor die Schule und blockieren dabei Straßen und Zufahrten. Dadurch wird die Verkehrssituation unübersichtlich und gefährlich.

§ 76d. Schulstraße
In Absatz zwei steht, dass der Anrainerverkehr zugelassen ist.
Der Anrainerverkehr ist sehr weit gefasst (Hinweis E 03. 10. 1984, 84/03/0079). Das Wort "Anrainerverkehr" umfasst auch den Verkehr von Besuchern und Angestellten der Anrainer.
Das bedeutet, dass Eltern, welche ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, als Anrainer gelten und das Zu- und Abfahren somit erlaubt ist.

Das Gesetzt wäre hier dementsprechend genauer anzupassen, dass sogenannte Elterntaxis nicht zugelassen sind.

Stellungnahme von

Fuchsbauer, Franz (1120 Wien)

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