GuKG-Novelle 2022, Änderung (8/SN-208/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2022)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

S.g. Damen und Herren,
grundsätzlich begrüße ich, die in der GuKG Novelle 2022 geplante Erweiterung der Kompetenzbereiche in den Pflegeassistenzberufen.
Leider erfolgt diese nur sehr reduziert und wird für den gehobenen Dienst in den Spitälern kaum eine Entlastung bringen. Es ist für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum ein Pflegefachassistent keine Infusionen, wie Ringer, NaCl sowie angeordnete Standardmedikamente anhängen darf und sich die Kompetenz lediglich auf das an- und abhängen von laufenden Infusionen beschränkt. Ebenso ist es nicht praxisorientiert, das ein Pflegefachassistent einen Venflon legt und dann eine 2. Person, in diesem Fall der gehobene Dienst die Infusion anhängt. Somit wird eine Tätigkeit gesplittet und auf 2 Personen aufgeteilt und bringt keinerlei Entlastung.
Die weitere Beschäftigung von Pflegeassistenten im Akutspital wird die Problematik des Pflegepersonalmangels nicht kompensieren, sondern verursacht ein Schnittstellenproblem aufgrund der unterschiedlichen Kompetenzen der einzelnen Berufsgruppen. Die Dienstplangestaltung bzw. die Kompensierung von Fehlzeiten wird dadurch verschlechtert und wird sich auf die Qualität der Versorgung in Bezug auf die vorhandenen Kompetenzen sowie auf die Mitarbeiterzufriedenheit negativ auswirken.
Ebenso halte ich eine Zersplitterung der geplanten Ausbildungsmodelle für sehr fragwürdig, da es dadurch wieder zu unterschiedlichen Ausbildungsniveaus kommen wird, was wiederum ein Qualitätsthema in der Versorgung der Patienten ist.
Was ich in der Novelle vermisse, ist eine Kompetenzerweiterung bei dem gehobenen Dienst. Dies wäre besonders bei der Implementierung der APN im Stationssetting im Akutspital oder der Community Health Nurse notwendig, damit diese selbständig arbeiten können. Beispiele hierfür wären das Ausstellen von Verordnungen und Rezepten, tätigen von Überweisungen, Anamneseerhebung, Diagnosestellungen sowie Therapieempfehlungen im Rahmen ihrer Kompetenzen, etc. ohne die zur Zeit notwendige Abhängigkeit von den Ärzten. Die Pflegepersonen des gehobenen Dienstes sind eine eigenständige Berufsgruppe und es sollte ermöglicht werden, das sie ihre Fähigkeiten und Kompetenzen eigenständig und eigenverantwortlich voll ausschöpfen und tätigen können.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn vor dem Abschluss der geplanten Novelle die vorgebrachten Punkte noch einmal evaluiert würden.

Jenny Vorel
DGKP
Leitende Pflegeperson

Uniklinikum Salzburg
Universitätsklinikum für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der PMU, Station A/B

Stellungnahme von

Vorel, Jenny (5020 Salzburg)

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