Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (56/SN-205/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege

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Inhalt

Ein zentraler Punkt bei der Gesetzesreform ist eine Gehaltserhöhung für Mitarbeitende, welche eine pflegerische Tätigkeit ausüben. Diese Gehaltserhöhung wird durch das Entgelterhöhung-Zweckzuschussgesetz EEZG geregelt. Im derzeitigen Entwurf wurden jedoch zentrale Berufsgruppen vergessen, wie u. a. die Mitabeiter*innen im Behindertenbereich.

Aus unserer Sicht wäre es äußerst problematisch wenn auf den Bereich der Behindertenhilfe vergessen wird. Diese würde zu einer strukturellen Schlechter-stellung der im Arbeitsbereich Menschen mit Behinderungen tätigen Personen, die jedoch einer gleich schweren Belastung in ihrer Arbeit ausgesetzt sind, bedeuten. Eine Abwanderung aus dem Behindertenbereich in die Pflege wäre unausweichlich.

Wir ersuchen daher, das Gesetz dahingehend anzupassen, dass zumindest jene Mitarbeitende mit UBV-Ausbildung, die grundlegende pflegerische Tätigkeiten im Sinne des Gesundheit- und Krankenpflegegesetztes ausüben, in die Pflegereform mit aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Kolping Österreich

Mag. Albert Pribyl
Geschäftsführer