Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde es sehr erfreulich, dass nun endlich Geld in die Hand genommen wird um den Pflegebereich attraktiver zu gestalten und so hoffentlich auch dem Pflegenotstand (zumindest etwas) entgegen wirken zu können. Wie durch die Medien bekannt, gibt es in Österreich jedoch sehr unterschiedliche Gehaltsschemata im Pflegebereich. Zwischen Bundesländern, Gemeinden, privaten Trägern und schlussendlich auch den Bundesbediensteten Gesundheits-und Krankenpflegepersonen gibt es jetzt schon Gehaltsunterschiede mit bis zu 500 Euro netto monatlich, trotz identen Berufsjahren und ohne mitberechnete Überstunden. Der Bund ist gegenüber der Gemeinde bezüglich der Gehälter für Pflegepersonal deutlich schlechter gestellt, erhält aber auch diesmal keine Beachtung!
Leider wurde auch der Corona-Bonus sehr ungleichmäßig verteilt und in manchen Bereichen, wie bei den Bundesbediensteten Pflegepersonen scheinbar schlichtweg "vergessen".
Die neue Pflegereform klammert in ihren Gehaltsbeschlüssen angestelltes Pflegepersonal beim Bund leider erneut aus!
Die etwa 300 Pflegepersonen die beim Bund in Justizanstalten angestellt sind, arbeiten mit Randgruppen. Sie sind erhöhtem Gefährdungspotential durch kriminelles, bereits straffällig gewordenes Klientel ausgesetzt, es gibt vermehrt psychiatrische Erkrankungen in diesem Bereich was schlussendlich auch der deutliche Anstieg an forensischen Patienten widerspiegelt. Seit über einem Jahr herrscht beispielsweise in der JA Josefstadt ein chronischer Personalmangel (durchgehend mindestens 10 Vollzeit-Stellen unbesetzt) in der Pflege, da die seit über einem Jahr unbesetzten Stellen aufgrund fehlender Bewerber nicht nachbesetzt werden können. Ein für Pflegepersonal leider häufig recht unattraktiver Tätigkeitsbereich wird durch das erhöhte Gefahrenpotential und dem weit unterdurchschnittlichen Gehalt somit noch unattraktiver gemacht und die Suche nach qualifiziertem neuem Personal ist schlichtweg nicht mehr möglich. Leider beenden auch einige langjährig tätige Pflegepersonen ihren Dienst beim Bund und wechseln zu einem finanziell attraktiveren Tätigkeitsbereich. Das beim Bund angestellte Pflegepersonal arbeitet somit seit vielen Monaten chronisch unterbesetzt und dank Corona auch unter deutlich schwierigeren Bedingungen (auch in Gefängnissen gibt es Covid-positive) mit erhöhtem Arbeitsaufwand. Die beim Bund angestellten Pflegepersonen haben KEINEN Covid-Bonus erhalten und sollen nun auch bei der bevorstehenden Pflegereform leerausgehen!
Um die Bewältigung des Pflege- und Betreuungsaufwands in unseren Justizanstalten die längst überfällige Anerkennung zukommen zu lassen, auf längere Sicht wieder ausreichend Personal zur Verfügung zu haben und um die ohnehin schon massiv angespannte Situation nicht komplett eskalieren zu lassen, ist eine Berücksichtigung im gegenständlichen Gesetz unumgänglich!
Hochachtungsvoll
Katharina Dürnberger