Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zum Ausstieg aus der fossil betriebenen Wärmebereitstellung (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
„Abwärme First“ Ansfelden, 6. Juli 2022
Betrifft: Stellungnahme zum Begutachtungsverfahren des „Erneuerbare-Wärme Gesetz“
Der Verein Energiewende Ansfelden möchte in seiner Stellungnahme zum Entwurf des neuen EWG auf folgende wichtige Punkte hinweisen und hofft, auf die Berücksichtigung unserer Anregungen.
Die österreichische Wärmestrategie differenziert zu wenig zwischen erneuerbaren Energiequellen im Bereich Wärme.
Um Gebäude und Wohnungen nachhaltig zu beheizen, sind Abwärme, Nah- u. Fernwärme-Heizwerke, Bio-Masseheizungen, als auch Wärmepumpen gut geeignet.
Betrachtet man jedoch die Energiebilanz, so zeigt die Nutzung von Abwärme, dass keine zusätzliche Energie aufgewendet werden muss, also 100% fossile Heizenergie eingespart wird!
Deshalb sollte Abwärme, wenn sie in ausreichender Menge und Qualität vorhanden ist, priorisiert werden!
Um fossile Energieträger wie Gas, Öl und Kohle zu ersetzen, sollten alle vorhandenen Abwärmequellen, soweit technisch sinnvoll, genutzt werden.
Bei der Umsetzung unseres Ansfeldner Abwärmeprojektes mit der Firma Smurfit Kappa und der Bio-Energie Nettingsdorf, welches Bio-Wärme aus der Papierproduktion für Wellpappe Herstellung für ganz Ansfelden bereitstellen soll, haben sich mehrere Punkte als
hemmend gezeigt. Da dies analog auch für alle anderen Abwärmeprojekte in Österreich gilt, fordern wir:
• „Abwärme First“ als klare Priorisierung im EWG fest zu schreiben.
• Bessere Förderkonditionen für die Errichtung der Transportleitungen (Reduzierung der bisher gültigen Mindesdurchflusskapazität)
• Keine aufschiebende Wirkung bei Einsprüchen durch Grundeigentümer gegen Zwangsdienstbarkeiten im Leitungsbau für Infrastruktur wie Kanal, Wasser, Strom und Fernwärmeleitungen im Grünland.
Nur so können Gemeinden und Energieerzeuger die benötigte Infrastruktur für Fernwärme (und anderen Leitungsbau) ressourcenschonend und kostengünstig für möglichst viele Bürger und Bürgerinnen bereitstellen.
• Den verpflichtenden Anschluss für alle Neubauten, wenn diese beheizt werden (nicht nur Gemeinnütziger Wohnbau) an vorhandene Wärmenetze, analog zum OÖ-LRETG §9. (OÖ-Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz).
Und ebenso den verpflichtenden Anschluss von Bestandsgebäuden, sobald fossile Heizungen getauscht werden müssen. Ebenfalls analog zum OÖ-LRETG §9.
• Im Umkehrschluss muss es eine Versorgungsverpflichtung der Fernwärmebetreiber gegenüber Anschlusswerbern geben. Ebenfalls analog zum OÖ-LRETG §9.
Die Einschränkung der Wahlfreiheit ist insofern notwendig, da zukünftig Energie nicht mehr in beliebiger Menge aus unterschiedlichsten Quellen zur Verfügung stehen wird, und andererseits jene Wärmeenergie aus „Produktionsabläufen“, die bereits vorhanden ist, möglichst effizient ein zweites Mal genützt werden muss.
Erst wenn wir alle sinnvollen und CO2-neutralen Energiepotentiale so effizient eingesetzt haben, dass wieder Überschüsse bei weniger effizienten Energieträgern anfallen, könnten wir uns den Luxus der Energie-Wahlfreiheit wieder leisten.
Die Abwärmenutzung sichert Arbeitsplätze in Industrie und Gewerbe.
Zentrale Wärmeversorgungsanlagen nutzen die eingesetzte Energie effizienter, verursachen weniger Emissionen als das vergleichbare Äquivalent an privaten Anlagen, und sind deshalb vom Gesetzgeber vorrangig zu behandeln.
Wir ersuchen den Nationalrat und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, unsere Anregungen bei Ihren Beratungen zu berücksichtigen!
Mit freundlichen Grüßen
GR Christian Werenka Brigitte Werenka
Obmann StR.f. Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz,
Schriftführung
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