Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Bundesgesetz über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsanwalt, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 und das Zustellgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2022)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren.
Bezugnehmend auf die geplante Dienstrechtsnovelle, darf ich von meinem Bürgerrecht Gebrauch machen und gebe dahingehend folgende Stellungnahme ab.
Hauptsächlich geht es mir dabei um den Punkt, dass der Einstieg in den Bundesdienst attraktiver werden soll:
- Ich persönlich halte es nicht für einen großen Wurf, wenn man glaubt, dass man durch das Streichen der "Ausbildungsphase" und den damit bisher verbundenen (in meinen Augen ohnehin ungerechtfertigten) Kürzungen der Einstiegsgehälter bei den Vertragsbediensteten eine wirkliche Verbesserung erreicht zu haben.
Es ändert nichts daran, dass sich ein/e VB oder Beamter/in mit den niederen Gehältern (V2/A2 bis V4/A4) kaum selbst ein normales Leben (Bezahlung einer Wohnung, etc...) leisten wird können. Worin nun die plötzliche Attraktivität bestehen soll, ist für mich jedenfalls nicht nachvollziehbar. Ich möchte gerade besonders darauf hinweisen, dass in den Besoldungsgruppen A4/V4 bis A2/V2 sehr viele Frauen beschäftigt sind, welche hier im Vergleich zur Privatwirtschaft mit sehr niederen Gehältern auskommen müssen. Es kann doch wohl nicht sein, dass man/frau es sich leisten können muss beim Bund zu arbeiten. Inzwischen wollen nicht einmal mehr arbeitslose Menschen in den Bundesdienst eintreten, was uns wohl zu denken geben sollte.
- Wenn bei der Exekutive und dem Militärpersonal nur die ersten 5 Gehaltsstufen, nicht aber die übrigen Gehälter angepasst werden, so frage ich mich womit eine derartige Altersdiskriminierung begründet werden soll? (Ich gehe davon aus, dass dies durch ältere Bedienstete erfolgreich vor dem VFGH bekämpft wird)
Auch stellt sich die Frage ob die Bundesregierung ernsthaft der Meinung ist, dass bis auf das Personal in der Exekutive und dem Bundesheer in den ersten 5 Gehaltsstufen, alle anderen Bundesbediensteten zeitgemäß und konkurrenzfähig entlohnt werden? Wenn man sich die Fluktuation der letzten Jahre ansieht, wohl kaum. Früher hat so gut wie niemand beim Staat gekündigt. Heute ist dies längst alltäglich geworden.
- Warum die Gelegenheit nicht ergriffen worden ist und der Berufsgruppe der Diplomrechtspfleger endlich ein eigenes Gehaltschema (in Anlehnung auf A1 Bach) zugestanden wurde ist nicht nachvollziehbar. Es ist seit Jahren unlogisch warum reine Rechtsprechnungsorgane (welche Diplomrechtspfleger/innen nun mal sind) im Gehaltschema der allgemeinen Verwaltung geführt werden. Eine eigene Gehaltstabelle im Rechtspflegergesetz oder eben im Gehaltsgesetz (wie bei den Richtern und Staatsanwälten) hätte diese leidige Problematik einfach und für allemal gelöst. Abgesehen davon, darf auf die hohe Verantwortung, die hohe Arbeitsbelastung sowie die 3jährige anspruchsvolle Ausbildung verwiesen werden, welches dies jedenfalls mehr als nur begründen und rechtfertigen würde.
Generell darf ich darauf verweisen, dass eine Attraktivierung des Bundesdienstes nicht dadurch gelingen wird, wenn man nur einzelne niedrige Gehaltsstufen etwas frisiert. Der Bundesdienst wird wohl nur dann attraktiv werden, wenn man wirklich die Gehälter für ein gesamtes Berufsleben attraktiv gestaltet. Nur so wird es zum einen gelingen wieder Bewerber und im besten Fall auch wieder taugliche Bewerber zu finden, die ihr Wissen und ihren Einsatz für den Bund bis zur Pensionierung/Ruhestandsversetzung einbringen werden. Dies wäre nicht nur für die Bundesbediensteten sondern durch die dahingehende Qualitätssteigerung vor allem auch für die Bürger dieses Landes wünschenswert.
Auch wenn der Grundgedanke des Gesetzes nachvollziehbar scheint, ist die Umsetzung in der aktuellen Vorlage meiner Meinung nach ungeeignet.
Hochachtungsvoll