Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Bundesgesetz über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsanwalt, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 und das Zustellgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2022)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Änderung der Vorgeschlagenen Fassung auf Seite 49 von 166
Verwendungsgruppe M BUO und M ZUO in der FGrp 3 wurde in den Funktionsstufen 3 und 4 die Anpassungen nicht durchgeführt. Die Beträge sind die selben mit 250,4 und 437,2 EURO!
Verwendungsgruppe M BUO und M ZUO in der FGrp 4 wurde in den Funktionsstufen 3 und 4 die Anpassungen nicht durchgeführt. Die Beträge sind die selben mit 312,6 und 500,6 EURO !!
Dies betrifft hauptsächlich Unteroffiziere welche damals den Stabsunteroffizierskurs an der Heeresunteroffiziersschule in ENNS positiv absolvierten und heute als Zugskommandanten, in den Stäben als erfahrene UO eingeteilt sind und das Bundesheer aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung für die Zukunft mit gestalten!
Daher sollten die FGrp 3 und 4 dementsprechend in den Funktionsstufen abgegolten werden! Die vorgeschlagene Fassung möge den neuen Tarifen so wie in den höheren FGrp angepasst werden!!!
Danke
Josef THOMA, Vzlt