Straßenverkehrsordnung 1960 (34. StVO-Novelle) und Führerscheingesetz, Änderung (9/SN-238/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (34. StVO-Novelle) und das Führerscheingesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich sehe als Staatsbürger und zertifzierter Datenschutzbeauftragter die Personen- und firmenbezogene Datenerfassung zu 5,1 Millionen Kfz samt Zuordnung zu ihren Besitzern als äußerst problematisch. Erfasst sollen werden:

die Fahrleistungen (gefahrene Kilometer)!
die Verbrauchsdaten (Treibstoffverbrauch)!
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Besitzerzuordnung)!

Dies mit einem QR-Code am Auto der auslesbar ist, samt Speicherung im BMK in einer eigenen Datenbank, samt Datenweitergabe der Daten an die EU.

Das Kfz-Kennzeichen genießt einen personenbezogenen Schutzbedarf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer macht jetzt eine zusätzliche digitale Zuordnung und eine zukünftige Verknüpfung mit anderen staatlichen Registern möglich. Die Fahrleistung und der Kilometerstand werden wohl auch das Finanzamt interessieren. Unklar ist zudem wie die Verbrauchsdaten aus den Kfz ausgelesen werden. Ich stimme dieser Auslesung der angeführten personenbezogenen Daten aus meinem Kfz sowie der Verarbeitung dieser Daten in der Kfz-Werkstätte, im BMK nicht zu. Ebenso stimme ich der Weiterleitung dieser Daten an die EU nicht zu.
Dies wird wohl zur Folge haben, dass das §57a Gutachten, das sogenannte "Pickerl" nicht ausgestellt wird. Somit wird hier wie schon beim Impfregister ein weiteres staatliches "Zwangs- und Kontrollregister" durch die Politik geschaffen. Ich ersuche die Volksanwaltschaft und die Datenschutzbehörde zu diesem Verfahren um eine Stellungnahme und um die Einforderung einer Datenschutzfolgenabschätzung, da ich hier für mich durch den Einsatz neuer Technologien und aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen feststelle.