Bundes-Krisensicherheitsgesetz; Wehrgesetz 2001 und Meldegesetz 1991, Änderung (541/SN-245/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG) erlassen wird sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, das Wehrgesetz 2001 und das Meldegesetz 1991 geändert werden

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Inhalt

Krisensicherheitsgesetz: Teuer und ineffizient!

Das geplante B-KSG dient in keinem Punkt der Krisenvorsorge oder Krisenbewältigung. Es dient vielmehr dazu, den derzeitigen Regierungsparteien noch vor dem absehbaren Ende ihrer Herrschaft neue Posten im Staatsapparat zu sichern. Dies belegen folgende geplante Paragrafen:

"§ 5. (1) Zur gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden Landesverteidigung, der nationalen Sicherheit und der staatlichen Resilienz werden im Bundeskanzleramt ein Berater sowie ein stellvertretender Berater der Bundesregierung (Regierungsberater und stellvertretender Regierungsberater) eingerichtet."

Bestellt werden Berater und Stellvertreter "von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren". ABSURD: "Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat das weitere Mitglied zu bestellen"! Warum schreibt man nicht gleich ins Gesetz "der Parteichef der Grünen" hat ein Mitglied zu bestellen?

"§5 (7) Zur Bewältigung der administrativen Tätigkeiten des Regierungsberaters und des stellvertretenden Regierungsberaters hat der Bundeskanzler die notwendige Sach- und Personalausstattung bereitzustellen", was erfahrungsgemäß einen Rattenschwanz von Mitarbeitern nach sich zieht.

Dazu kommrm gemäß § 7 in allem Ministerien "Fachgremien unter Mitwirkung ... " anderer Ministerien, in welche Kombinationen wird in sechs Absätzen genau festgelegt. Falls das nicht reicht, gibt es den Absatz (9): "Die Fachgremien können bei Bedarf um Vertreter der weiteren betroffenen Bundesminister erweitert werden." Alles nach dem Motto: Wer nicht weiter weiß, der gründet einen Arbeitskreis.

Die interministerielle Beschäftigungstherapie braucht natürlich auch noch ein Koordinationsgremium - der Regierungsberater und sein Büro können das nach Ansicht des Gesetzgebers nicht bewältigen! Mehr noch, im Ernstfall sind die Regierungsberater überflüssig und das Koordinationsgremium tritt auf den Plan:

"§ 9. (1) Zur Beratung der Bundesregierung in Bezug auf die Entscheidung über das Vorliegen einer Krise (§ 3) sowie zur Abstimmung von Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr des Entstehens einer drohenden Krise wird durch Beschluss der Bundesregierung ein Koordinationsgremium eingerichtet. (2) Bei Vorliegen einer Krise obliegt dem Koordinationsgremium zudem die Beratung und Unterstützung der obersten Organe des Bundes sowie die Koordination der operativen Maßnahmen zur Bewältigung einer Krise, der Entscheidungsvorbereitung und der Öffentlichkeitsarbeit."

"(4) Das Koordinationsgremium kann bei Vorliegen einer Krise Ausschüsse und Unterausschüsse, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Fragestellungen, einrichten, um einzelne Fachfragen einer vertieften Prüfung zu unterziehen." Zu den Regierungsberatern, den Mitgliedern der Fachkreise, sowie den Mitarbeitern des Koordinationsgremiums kommen nun also auch noch "Ausschüsse und Unterausschüsse".

Neben explodierender Personal- und Verwaltungskosten verlangt das Gesetz die teure Errichtung eines "Bundeslagezentrums", das laut § 6 dem Innenministerium unterstehen soll, sowie Zusatzkosten beim Bundesheer. Laut "§ 11. [...] 1. die Bereitstellung autarker und resilienter Kasernen zum Zwecke der Unterstützung der Einsatzfähigkeit der Sicherheitsbehörden, der Wachkörper des Bundes und sonstiger Gebietskörperschaften einschließlich der Gemeindeverbände, ziviler Rettungsorganisationen sowie der Feuerwehren [...]"

Diese Gesetzesvorlage schafft eine Sicherheit: die Garantie auf totales Chaos und Kompetenzwirrwarr im Ernstfall! Die zweite Sicherheit besteht darin, dass alle diese Jobs hoch dotiert. Eine seriöse Berechnung der Gesetzesfolgekosten muss dazu führen, das geplante Bundes-Krisensicherheitsgesetz in der bestehenden Form abzulehnen.