Primärversorgungsgesetz und Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Änderung (22/SN-252/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) begrüßt den Impuls und den Willen zum Aufbau einer funktionierenden, gerechten Primärversorgung in Österreich, sowie die Errichtung und Förderung von Primärversorgungseinheiten im Sinne des Gesetzes als Beitrag auf dem Weg dorthin.
Die ÖGAM begrüßt ausdrücklich die Stärkung und Weiterentwicklung des multiprofessionellen Ansatzes, ohne den moderne Primärversorgung nicht denkbar ist.

Die wirksame Stärkung der solidarischen Gesundheitsversorgung in Österreich für alle (nach dem Prinzip “Equity in Health”) ist zentrales Ziel der ÖGAM.
Die ÖGAM teilt die Ansicht, dass eine verlässliche, gut sichtbare und als Versorgungsebene (nicht als Strukturform) definierte Primärversorgung die Aufgaben im Gesundheitssystem wahrnehmen kann, die die Versorgungssicherheit in der nötigen Qualität und im erforderlichen Umfang sicherstellen. Dazu müssen die definierten Kriterien der Primärversorgung erfüllt sein: Erster Punkt des Kontaktes, umfassende Versorgung (alle Gesundheitsanliegen), Kontinuität der Betreuung, Koordinationsfunktion.
Primärversorgung ist laut gültigen Definitionen per se gerecht und gleich, muss also für die gesamte Bevölkerung in gleichem Maße zugänglich sein, s. dazu auch die Definition der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit, der sich die ÖGAM vollinhaltlich anschließt: “Primärversorgung ist die erste Anlaufstelle für alle Menschen mit gesundheitsbezogenen Anliegen und damit der Schlüssel zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung.” (https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitssystem/Gesundheitsreform-(Zielsteuerung-Gesundheit)/Mehr-Gesundheit-durch-eine-gestaerkte-Primaerversorgung.html) (Hervorhebung ÖGAM).
Der Gestaltungswille muss daher auf die Schaffung einer flächendeckende Primärversorgungsebene erweitert und ausgerichtet werden, die der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen kann. Dazu wird die Förderung und Attraktivierung einer Vielfalt von Organisationsformen unausweichlich sein.

Stellungnahme zur Gesetzesnovelle:

§2 (2) Die ÖGAM begrüßt die Senkung der Schwellen für die Gründung eines PVEs und die vorgesehene Integration in bestehende Bereitschaftsdienstsysteme. Die Wirksamkeit dieser Änderung wird nach Ansicht der ÖGAM jedoch davon abhängen, ob ein Gesamtvertrag für Österreich zustandekommt, der Rahmenbedingungen enthält, die die Attraktivität von Gründung und Betrieb erhöhen.
Die Zahl der allgemeinmedizinischen Stellen darf durch die Ausweitung auf Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde als Teil des Kernteams nicht reduzieren.

§9 (1a): Die ÖGAM begrüßt eine Ausweitung des Konzepts der Multiprofessionalität im vorgesehenen Ausmaß.

§ 14 a:
Es muss klargestellt werden, dass für die hausärztliche tätige Allgemeinmedizin vorgesehene Stellen nicht durch Ambulatorien oder ambulatoriumsähnliche Strukturen ersetzt werden dürfen. Solche Einrichtungen erfüllen nur einen kleinen Teil der Anforderungen an eine Primärversorgung nach international anerkannter Definition. Das würde die genannten Absichten konterkarieren und die Versorgung der Bevölkerung verschlechtern, statt sie zu optimieren.
Eine Klarstellung, dass die unbesetzten Stellen über den geforderten Zeitraum ausgeschrieben sein müssen, ist aus der Sicht der ÖGAM ebenso essenziell.