eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG; Eltern-Kind-Pass-Gesetz, Änderung (190/SN-259/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem nähere Regelungen zu einem Elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen werden (eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG) erlassen und das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Eltern-Kind-Pass-Gesetz)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Hilfswerk Österreich gehört mit seinen Landes- und Teilverbänden sowie ca. 2.500 tätigen Pädagoginnen und Pädagogen und rund 20.000 betreuten Kindern pro Jahr in über 632 Einrichtungen zu den erfahrensten und bestbewährten gemeinnützigen Trägern von Kinderbetreuung in Österreich. Die Gestaltung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für eine adäquate, qualitativ hochwertige und vor allem barrierefreie Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen sind dem Hilfswerk daher ein prioritäres Anliegen.

I. Vorbemerkung
Das Hilfswerk begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Digitalisierung und Umbenennung und Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes in einen elektronischen Eltern-Kind-Pass im Sinne einer barrierefreien und übersichtlichen Plattform zur Information und Dokumentation von Untersuchungen bzw. Beratungen sowie weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und (werdende) Eltern.

Zwei wesentliche Aspekte finden im Gesetzesentwurf allerdings nicht ausreichend Berücksichtigung. Das betrifft zunächst die geplante Entwicklung einer Informationsplattform, auf der Informationen über Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention, Familienberatungsstellen oder Elternbildung dargestellt werden. Erforderlich wäre darüber hinaus eine tatsächliche Erweiterung des Untersuchungs- und Versorgungsprogramms gerade im psychosozialen Bereich, insbesondere im Hinblick auf internationale Standards. Der zweite Aspekt betrifft die Mehrsprachigkeit des elektronischen Eltern-Kind-Passes, der in mindestens vier Sprachen, darunter Englisch und Französisch als Universalsprachen, verfügbar sein soll. Einer digitalen Inklusion relevanter Zielgruppen in Österreich wird mit dieser Sprachenauswahl in keiner Weise Rechnung getragen.
II. Detailanmerkungen zum Gesetzesentwurf
Forderung nach Erweiterung des psychosozialen Angebots hin zu verpflichtenden Vorsorge- und Informationsgesprächen vor sowie Nachsorge- und Informationsgesprächen nach der Schwangerschaft
Zu § 2 Abs. 2 EKPG: Neben den verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen sowie des verpflichtenden Hebammengesprächs in der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche „können weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft (z.B. Elternberatung oder GEVAN) vorgesehen werden. Auf den jeweiligen Stand der medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherung der Gesundheit der Schwangeren und des Kindes ist Bedacht zu nehmen.“

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer genannter Beratungsleistungen ist grundsätzlich begrüßenswert. Jedoch wird in dieser Ausführung ein Angebot im psychosozialen Bereich gänzlich ausgeklammert. Dabei wurde in dem von einer multidisziplinären und multiprofessionell besetzten Facharbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes veröffentlichten Bericht auf die Notwendigkeit einer verstärkten Berücksichtigung von psychosozialen Risiken explizit hingewiesen. Zuletzt wurde erneut im Rahmen eines Berichts des AITHA im Jahr 2022 die Notwendigkeit der Entwicklung einer nationalen Strategie im Bereich der psychosozialen Versorgung während und nach der Schwangerschaft betont. Während etwa der orale Glukosetoleranztest, der eine Schwangerschaftsdiabetes nachweist, die fünf bis zehn Prozent der Schwangeren betrifft, zu den medizinischen Pflichtuntersuchungen zählt, beschränkt sich die Untersuchung der psychosozialen Gesundheit auf kurze Anamnesefragen im Rahmen des Erstkontakts mit der werdenden Mutter. In Anbetracht der Tatsache, dass während der Schwangerschaft und im ersten Jahr nach der Geburt jede fünfte Mutter und jeder zehnte Vater unter psychischen Problemen wie Depressionen oder Angststörungen leidet und 15 bis 20 von hundert Schwangeren bzw. jungen Müttern unter einer postpartalen Depression leiden, die die psychische Gesundheit sowohl der Mutter als auch des Kindes beeinträchtigt, so ist es nicht verständlich, warum dieser die Gesundheit so maßgeblich beeinflussende Bereich aus dem Untersuchungsspektrum gänzlich ausgeklammert wird. Bleiben diese Erkrankungen unerkannt und unbehandelt, können sie schwerwiegende langfristige Auswirkungen auf das Kind und die nahen Bezugspersonen haben, was zu einem späteren Zeitpunkt mit großen Belastungen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungssystem einhergeht. Im Rahmen der Implementierung des eEKP muss es deshalb zur Entwicklung einer nationalen Strategie bzw. eines nationalen Versorgungsmodells in Bezug auf die peripartale psychische Gesundheit kommen.
Wir empfehlen daher dringend, angelehnt an internationale Modelle (wie sie z.B. in Großbritannien, Irland, Kanada, Australien existieren), Versorgungsstrukturen zu entwickeln, die es ermöglichen, Personen mit peripartalen psychischen Erkrankungen frühzeitig zu identifizieren und schließlich entsprechend weiter zu versorgen. Möglich wäre ein Screening von Müttern zu zumindest zwei Zeitpunkten – während der Schwangerschaft sowie einmal im Laufe des ersten Jahres nach der Geburt. Weiters empfehlen wir – auch um dem Namen „Eltern-Kind-Pass“ gerecht zu werden – ein Screening auch der engen Bezugspersonen (z.B. Vater, anderer Elternteil, Obsorgeberechtigte) im Rahmen der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen vorzunehmen.
Natürlich ist die geplante digitale Bereitstellung von Informationen für (werdende) Eltern sowie die Elternberatung z.B. zu psychischer Gesundheit allgemein, Symptomen von peripartalen psychischen Erkrankungen, sozialer Unterstützung oder kindlicher Entwicklung sehr zu begrüßen. Dennoch braucht es dringend sehr viel weitreichendere und tiefergehende Maßnahmen in diesem Bereich.

Hierbei ist unbedingt auch jene Gruppe von Menschen besonders zu berücksichtigen, die unter Umständen aufgrund von Sprachbarrieren diesen so wichtigen Informationen auf Deutsch nicht oder nicht ausreichend folgen können.
Forderung nach Einhaltung verbindlicher Bekenntnisse zur Förderung der autochthonen Minderheitensprachen, vor allem auch im digitalen Raum und im Rahmen von digitalen Behördenwegen bei der Umsetzung des eEKP
Zu § 4 Abs. 1 EKPG: Hier wird explizit ausgeführt, dass die eEKP-Anwendung der Stärkung der Rechte von Schwangeren, Kindern und Obsorgeberechtigten (v.a. auch im Sinne eines Informationsrechts) dient. In den Zielformulierungen zum eEKP – als „zentrales Vorsorgeinstrument am Lebensbeginn“ – ist definiert, dass diese digitale Anwendung einer verbesserten Erreichbarkeit auch von Frauen bzw. Familien mit eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen dienen soll. An verschiedenen Stellen wird ausgeführt, dass der eEKP in „mindestens 4 Sprachen“ angeboten werden soll, wobei die Erläuterungen einen Hinweis darauf enthalten, dass zwei dieser vier Sprachen Englisch und Französisch sein sollen.

In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich auf Art. 8 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz hinweisen, welcher u.a. die Achtung, Sicherung und Förderung der autochthonen Minderheitensprachen normiert. Des Weiteren gibt es ein klares Bekenntnis Österreichs im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, geschichtlich gewachsene Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern. Für die Sprachen Burgendland-Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch – diese Sprachen haben in einigen Teilen Österreichs auch den Status von Amtssprachen – hat Österreich erklärt, dass auf diese Sprachen Teil III der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuwenden ist. In diesem Teil werden Verpflichtungen zum Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen im Bereich der Bildung und Erziehung, des Zugangs und der Förderung von Medien, des Gebrauchs der Regional- oder Minderheitensprachen im Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben aufgestellt. Auch im Regierungsprogramm 2020-2024 findet sich die Behandlung von Volksgruppenanliegen (S. 12f.), u.a. Bekenntnisse zur Volksgruppenförderung oder zur Präsenz von Volksgruppensprachen im virtuellen Raum (z.B. Amtssprache im virtuellen Raum). Ein weiteres Bekenntnis findet sich auf Seite 221 des Regierungsprogramms unter dem Unterpunkt „Eine staatliche Verwaltung für das 21. Jahrhundert mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt“ und verspricht eine sukzessive Ausweitung und Optimierung der digitalen Behördenwege für natürliche Personen und Unternehmen und einen schrittweisen Ausbau mehrsprachiger Angebote für die anerkannten Volksgruppen sowie auf Englisch.

Es ist deswegen als ganz klare Verpflichtung anzusehen, den eEKP allenfalls in den Sprachen Burgenland-Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch, bestenfalls jedoch in allen autochthonen Minderheitensprachen zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren sollte – wie in der Zielformulierung vorgegeben – Rücksicht auf Personen mit geringen Deutschkenntnissen genommen werden, die nicht in die Gruppe der Sprecherinnen und Sprecher autochthoner Minderheitensprachen fallen, die aber ebenfalls ein Recht darauf haben, beste medizinische und psychosoziale Versorgung für ihre Kinder zu erhalten. Gemäß einer Erhebung der Statistik Austria lebten am 01.01.2023 über 147.000 Rumänen, knapp über 122.000 Personen aus Serbien und fast 120.000 Personen aus der Türkei in Österreich. Auf diese Sprachgruppen sollte jedenfalls Rücksicht genommen werden, um die Zielformulierungen des eEKP ernsthaft umsetzen zu können.


Mit freundlichen Grüßen,

Elisabeth Anselm
Geschäftsführerin Hilfswerk Österreich

Rebecca Janker
Fachreferat Kinder, Jugend, Familie und
Psychosoziale Dienste Hilfswerk Österreich