Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Erdgasabgabegesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2023 – AbgÄG 2023)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur Novellierung des österreichischen Tabakmonopolgesetzes möchten wir einen Ergänzungsantrag einbringen, der darauf abzielt, auch jungen Erwachsenen unter 24 Jahren ein angemessenes Eintrittsrecht zu gewähren.
Unser Anliegen ist es, sicherzustellen, dass diese Altersgruppe nicht benachteiligt wird und gleichermaßen wie ältere Erwachsene von den Übergangsbestimmungen profitiert.
Es ist wichtig zu betonen, dass ein erleichtertes Eintrittsrecht für junge Erwachsene bereits im Tabakmonopolgesetz 1996 verankert war. Durch die vorgeschlagene Novellierung besteht die Gefahr, dass dieser Aspekt unberücksichtigt bleibt und junge Erwachsene möglicherweise Schwierigkeiten haben, in die Branche einzusteigen.
Die Folgen einer solchen Nichtberücksichtigung könnten dazu führen, dass dieser Altersgruppe der Zugang zum Tabaktrafikgeschäft trotz des Vorliegens aller sonstiger Voraussetzungen verwehrt wird und somit eine systemwidrige Ungleichbehandlung entsteht.
Mit unserem Ergänzungsantrag möchten wir daher eine gerechte und ausgewogene Regelung für alle Betroffenen sicherstellen und die bereits im Tabakmonopolgesetz 1996 verankerte Regelung für junge Erwachsene beibehalten.
Die legistischen Details zum Ergänzungsantrag finden sich in der Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. DI Reinhard Berger, MBA e.h.