COVID-19-Impffinanzierungsgesetz und COVID-19-Überführungsgesetz (1090/SN-261/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Zweckzuschüsse an Länder und Gemeinden für die Durchführung der Corona-Schutzimpfung (COVID-19-Impffinanzierungsgesetz) und ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen für das COVID-19-Maßnahmengesetz getroffen werden, erlassen und das Epidemiegesetz 1950, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Psychotherapiegesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (COVID-19-Überführungsgesetz)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Dieser Gesetzesentwurf basiert ebenso wie alle Corona-Maßnahmen der letzten Jahre auf dem wissenschaftlichen Irrtum, der behauptet, mit Drosten's PCR-Test könne eine Covid-Erkrankung nachgewiesen werden.

Dieser Irrtum ist unter anderem mit dem jüngst im peer reviewed International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research erschienen Artikel "RT-PCR Test Targeting the Conserved 5'-UTR of SARS-CoV-2 Overcomes Shortcomings of the First WHO-Recommended RT-PCR Test" von Ulrike Kämmerer, Sona Pekova, Rainer J. Klement, Rogier Louwen, Pieter Borger, Klaus Steger ausführlich widerlegt worden.

Siehe die Zusammenfassung der deutschen Übersetzung des Artikels, den ich Ihnen hier zitiere:

"Zum ersten Mal in der Geschichte der Medizin wurde ein Labortest (RT-PCR) als einziges Kriterium zur Diagnose einer Krankheit (COVID-19) und zur Definition der Infektiosität eines Virus (SARS-CoV-2) verwendet, ohne dass klinische Symptome und der Nachweis replikationsfähiger Viren die Durchführung bevölkerungsweiter, nicht getesteter Interventionen rechtfertigen. Ziel ist es, (1) ein robustes quantitatives RT-PCR (RT-qPCR)-Protokoll zu evaluieren, das die größten Bedenken der wissenschaftlichen Gemeinschaft hinsichtlich des ersten von der WHO empfohlenen RT-qPCR-Protokolls für SARS-CoV-2-Sequenzen ausräumt, (2) einzelne SARS-CoV-2-Stämme, die von Herbst 2020 bis Frühjahr 2021 in der Tschechischen Republik zirkulieren, mit Hilfe der Sequenzierung der nächsten Generation zu charakterisieren und (3) den wissenschaftlichen Dialog wieder aufzunehmen und zur Vernunft und evidenzbasierten Medizin zurückzukehren. Wir stellen einen RT-qPCR-Test vor, mit dem alle bisher bekannten SARS-CoV-2-Varianten nachgewiesen werden können, ohne dass es zu falsch-positiven Ergebnissen kommt.
Anhand des genomischen Mutationsprofils zeigen wir, dass die drei einzelnen Wellen (Herbst 2020 bis Frühjahr 2021) in der Tschechischen Republik zwar aufeinander folgten, aber in keinem direkten genomischen Zusammenhang zueinander standen. Dies wurde bei der Omicron-Variante deutlich, die keine direkte evolutionäre Verbindung zu einer der früheren SARS-CoV-2-Varianten erkennen ließ. Darüber hinaus belegen wir, dass die Vernachlässigung von Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis nicht nur zur Veröffentlichung des von der WHO empfohlenen Charité-RT-qPCR-Protokolls führte, sondern auch zu gesundheitlichen Problemen. Unnötige Quarantäne gesunder Personen sowie Abriegelungen und schreckliche Kollateralschäden für Gesellschaften und Volkswirtschaften weltweit aufgrund einer hohen Zahl falsch-positiver "PCR-Fälle". Andererseits wurde infektiösen symptomatischen Personen durch falsch-negative Testergebnisse ein falsches Gefühl der Sicherheit vermittelt, was zu COVID-19-Clustern führen könnte. Sowohl unsere Ergebnisse als auch Daten aus der Literatur bestätigen, dass eine Validierung jedes PCR-basierten diagnostischen Tests durch Sequenzierung regelmäßig erforderlich ist. Um künftiges Fehlverhalten zu verhindern, braucht die Wissenschaft einen Realitätscheck und muss den wissenschaftlichen Dialog wieder aufnehmen und sich von politischem Einfluss und Dogmen befreien."

Damit ist klar, dass nicht nur der vorliegende Gesetzesentwurf in allen seinen Teilen und als Ganzes abzulehnen ist sondern auch eine umfassende Aufarbeitung und Neubewertung der Corona-Maßnahmen der letzen Jahre dringend notwendig ist, um wieder zu Wissenschftlichkeit und Menschenwürdigkeit in der Gesundheitspolitik zu kommen. Diese sehe ich mit Beginn der irregeleiteten Corona-Maßnahmen verloren gegangen, worauf ich bereits in 2020 den Vizekanzler in einem persönlichen Treffen hingewiesen habe, leider ohne geringstes Gehör.

Jedenfalls ist hiermit offensichtlich, dass spätestens jetzt, wo der Regierung die Unwissenschaftlichkeit ihres Vorgehens bekannt ist, im Fall einer Perpetuierung durch vorliegenden Gesetzesentwurf auch eine mögliche zukünftige Strafbarkeit und Haftung vorliegen könnte.