Gesundheitstelematikgesetz 2012, Epidemiegesetz 1950, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, u.a., Änderung (25/SN-260/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Epidemiegesetz 1950, das Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und das Patientenverfügungs-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Medizinische Universität Graz begrüßt die in der Novelle vorgesehen Möglichkeit, Daten aus dem zentralen Impfregister mit weiteren Datenkörper verknüpfbar zu machen und damit bessere statistische Analysemöglichkeiten zu schaffen. Die Medizinische Universität Graz erachtet es aber für unerlässlich, dass eine spätere wissenschaftliche Verwendung der pseudonymisierten Datenbestände via Verordnung durch die*den zuständige*n Gesundheitsminister*in im Sinne des Forschungsorganisationsgesetzes möglich bleibt.

Wir ersuchen daher um ersatzlose Streichung von § 24g. (3) „§ 2d Abs. 2 Z 3 des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG), BGBl. Nr. 341/1981, findet auf Abs. 2 keine Anwendung“.

Stellungnahme von

Medizinische Universität Graz; Vizerektorin für Forschung und Internationales