Tierarzneimittelgesetz; Arzneimittelgesetz, Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, u.a., Änderung (41/SN-284/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) erlassen und das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG), das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), das Tierärztegesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2005, das Biozidproduktegesetz, das Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996), das Patentgesetz 1970, das Apothekengesetz, das Tierschutzgesetz (TSchG) das Tierärztekammergesetz (TÄKamG), das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneibuchgesetz 2012 geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Eingangs möchte VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme bedanken.

Die Novellierung sollte zum Anlass genommen werden, dem Tierwohl einen höheren Stellenwert zu geben, da Tierwohl und Tiergesundheit unzertrennbar ineinandergreifen. Die Beeinträchtigung des Tierwohls durch unter anderem nicht artgemäße Haltungsbedingungen und inadäquates Management kann auch (in einem klinisch gesunden Bestand) eine Gefahr für potenzielle Krankheiten darstellen.

Wenn Tiere länger andauerndem Stress ausgesetzt sind, kann dies zu Verhaltensstörungen, wie zum Beispiel dem Schwanzbeißen bei Schweinen führen. Das Schwanzbeißen, ein multifaktorielles Problem, tritt in Haltungsumgebungen häufiger auf, in denen Schweine auf engem Raum gehalten werden und unter anderem ihr natürliches Erkundungsverhalten nicht ausleben können und. Das schwächt erwiesenermaßen die Immunfunktion der Tiere, wodurch sie anfälliger für Infektionskrankheiten werden. Die Folgen davon können unnötige antibiotische Behandlungen sein, die in einer artgemäßeren Haltungsumgebung nicht in dem Ausmaß notwendig wären. Das Wohlergehen der Tiere ganzheitlich zu fördern und durch verbesserte Haltungsbedingungen sicher zu stellen, ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsprävention und eine wirksame Strategie, um den Einsatz antimikrobieller Mittel zu verringern.

Auch wenn in Österreich seit den vergangenen Jahren die Antibiotikagaben in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung immer weiter zurückgehen, muss es zu einem Umdenken im Umgang mit der Verabreichung von Antibiotika kommen. Besonders bei Bestandsbehandlungen für Geflügel ist Vorsicht geboten. Um den Einsatz von Antibiotika in der Milchviehhaltung zu reduzieren, ist beispielsweise das selektive Trockenstellen ein großer Hebel. Ein übermäßiger Einsatz von Antibiotika fördert, wie seit langem bekannt, das Entstehen von Resistenzen, die die menschliche Gesundheit gravierend gefährden. Das Erkennen und Behandeln von erkrankten Einzeltieren sowie deren Separierung in eigene Krankenabteile wäre u.a. wesentlicher Bestandteil des Managements.

Die großen Bestände der intensiv geführten landwirtschaftlichen Betriebe und der mangelnde Platz, der den Tieren zur Verfügung steht, sind zwei der Hauptursachen für die Entstehung und Verbreitung von Krankheitserregern. Durch die teilweise sehr hohen Tierzahlen stellt dies aber oft eine Herausforderung für die Betriebsführer:innen dar, die zum Teil nur wenig Zeit für die tägliche Tierbeobachtung aufbringen.

Die Verringerung der Besatzdichte wäre eine der wirksamsten Maßnahmen, um den Medikamenteneinsatz zu verringern und das Wohl der Tiere ganzheitlich zu verbessern. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Änderungen in § 54, die nicht nur verbindliche Schwellenwerte festlegen, sondern auch Auflagen bis hin zu einer Reduktion der Tierzahl oder Besatzdichte vorschreiben.

Abschließend möchten wir betonen, dass wir das Verbot einer prophylaktischen Antibiotikaanwendung sowie das Verbot einer Bestandsanwendung mit dem Ziel der Ertragssteigerung als unerlässlichen Bestandteil der nationalen und europäischen Antibiotika-Reduktion ansehen.