Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Kollektivverträge sorgen für faire Arbeitsbedingungen und dafür, dass die Rechte von Arbeitnehmer:innen gewahrt werden.
Nachdem Fachhochschulen neben Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eine zentrale Rolle im postsekundären österreichischen Bildungssystem spielen, ist es auch in diesem Bereich wichtig, klare arbeitsrechtliche Vorgaben zu schaffen. Für Beschäftigte an öffentlichen Universitäten gilt ein Kollektivvertrag, für Dienstnehmer:innen an Pädagogischen Hochschulen gilt das BDG oder das VBG. Die Fachhochschulen sind derzeit der einzige dieser drei Bereiche, die über keinen KV oder eine andere einheitliche Regelung verfügen. Ein Kollektivvertrag wird nicht nur Arbeitnehmer:innen zugutekommen, sondern auch zur Qualitätssteigerung der Bildung und Forschung an Fachhochschulen beitragen.
Mit der in dieser Stellungnahme unterstützten Gesetzesänderung soll die bestehende gesetzliche Bestimmung in §108 UG (Universitätsgesetz) analog für die Fachhochschulen umgesetzt werden.
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger:innen daher auf, die Gesetzesänderung im Sinne der Beschäftigten in den Fachhochschulen umzusetzen und damit einen Beitrag für die soziale Absicherung von Beschäftigten in Österreich sowie eine Gleichstellung zu Beschäftigten in den anderen beiden postsekundären Bildungseinrichtungen zu leisten.