Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die LFU ist nach wie vor die wichtigste universitäre Ausbildungsstätte für den akademischen Nachwuchs Südtirols.
Hintergrund für diese historische Entwicklung ist der sogenannte „Pariser Vertrag“ aus dem Jahre 1946, in dem sich die italienischen und österreichischen Vertragspartner verpflichteten ... “eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit gewisser Studientitel und Hochschuldiplome zu treffen“.
Aus dieser Vereinbarung lässt sich ableiten, dass Österreich als „Schutzmacht für Südtirol“ die notwendigen Schritte setzt, um den Angehörigen der deutsch- und ladinischsprachigen Minderheiten in Südtirol zu ermöglichen, ihre Ausbildung in ihrer Muttersprache bzw. LadinerInnen in deutscher Sprache in Österreich zu absolvieren. Dass Österreich diese im Pariser Vertrag eingegangene Verpflichtung ernst nimmt, zeigt sich in den verschiedenen weiteren Staatsverträgen mit Italien, wie dem Kulturabkommen aus dem Jahr 1952, woraus ab 1956 eine Reihe von Notenwechseln über die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade erfolgte.
Derzeitiger Stand
In Österreich belegen ca. 589 Südtirolerinnen ein Lehramtsstudium, davon 431 an der Universität Innsbruck , das sind ca. 73 % aller Lehramtsstudierenden.
An der Universität Innsbruck sind das 1.218 belegte Lehramtsstudien, ca. 22 % der belegten Lehramtsstudien insgesamt.
Südtiroler Studierende benötigen für die Rückkehr nach Italien die staatliche Anerkennung ihrer österreichischen akademischen Grade in Italien, den Nachweis der Berufsbefähigung in Österreich und die Anerkennung der Berufsbefähigung/Lehrbefähigung, um den Beruf des/der Lehrers/Lehrerin ausüben zu können.
Notenwechsel
Voraussetzung für die Anerkennung der österreichischen akademischen Grade in Italien ist die Aufnahme in den Notenwechsel , wofür die in Österreich absolvierten Studien inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sein müssen. Zur Anerkennung des akademischen Grades können Ergänzungsprüfungen verlangt werden. Die Verhandlungen der österreichisch-italienischen Expertenkommission tagt jährlich und verhandelt neue Studien sowie, bei größeren Veränderungen der Curricula, bereits verhandelte Studien.
Vorauszuschicken ist, dass für die Erstellung der Unterlagen der Expertenkommission sämtliche Inhalte von Curricula aller Lehramtsstudien in Österreich geprüft werden. Nachdem auch formale Aspekte für die Anerkennung des Studientitels in Italien bewertet werden, soll das Masterstudium, wie bisher, mit einem Umfang von 120 ECTS-AP konzipiert werden.
Die „alten“ Diplom-Lehramtsstudien (nach Universitäts-Studiengesetz-UniStG) sind aufgrund des Notenwechsels zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel vom 28. Jänner 1999, BGBl. III Nr. 45/2001 in Italien/Südtirol anerkannt.
Mit dem Notenwechsel vom 22. Juli 2021, BGBl. III Nr. 120/2021 sind die ersten Lehramtsstudien der „neuen“ Studienordnung 2015 aus den philologischen und historischen Fachbereichen auf der Masterebene des MEd in Kraft getreten. Mit dem letzten Notenwechsel vom 17. November 2023, BGBl. III Nr. 180/2023 sind die Lehramtsstudien im naturwissenschaftlichen Bereich auf der Masterebene des MEd anerkannt worden und in Kraft getreten.
Die LehrerInnenausbildung in Italien/Südtirol
Mit den Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut (Art. 19) regelt das Land Südtirol im Rahmen der staatlichen Vorgaben die Ausbildung des Lehrpersonals für alle Schulstufen und alle Sprachgruppen selbst. Ebenso wurde die Kompetenz zur Anerkennung einer Lehrbefähigung für die Südtirol-spezifischen Wettbewerbsklassen über die Richtlinie 2005/36/EG – Anerkennung von Berufsqualifikationen an das Land Südtirol übertragen.
1. Die Ausbildung des Lehrpersonals für Kindergarten und Grundschule erfolgt durch eine 5-jährige Hochschulausbildung (laurea magistrale a ciclo unico) an einer Fakultät für Bildungswissenschaften, einschließlich Praktika ab dem zweiten Studienjahr.
2. Ausbildung des Lehrpersonals für die Mittel- und Oberschule bis zur Matura (Sekundarstufe I und II)
In Italien/Südtirol ist folgender Weg zur Erlangung einer Lehrbefähigung vorgesehen:
Dreijähriges Fachstudium Bachelor mit 180 ECTS-AP plus zweijähriges Fachstudium mit 120 ECTS-AP, das sind insgesamt 300 ECTS-AP im Fachstudium, dazu kommen je nach Grundstudium erforderliche Ergänzungsprüfungen zum Zwecke des Unterrichtens in den verschiedenen Wettbewerbsklassen. Die Lehrbefähigung für die Südtirol-spezifischen Wettbewerbsklassen erwirbt man anschließend über einen berufsbegleitenden Ausbildungslehrgang mit methodischen, didaktischen und pädagogischen Inhalten, der z. T. an der Universität absolviert wird. Die Ausbildung für die jeweiligen Wettbewerbsklassen (Unterrichtsfächer) wird nach Bedarf im Dreijahresrhythmus angeboten. Zugang zum Ausbildungslehrgang hat man nur, wenn man auch die für die jeweilige Wettbewerbsklasse vorgesehenen Ergänzungsprüfungen nachweisen kann. Auf nationaler Ebene sind indes wieder sog. „concorsi“ – Wettbewerbe eingeführt worden.
Für die Anerkennung der österreichischen Lehrbefähigung in Italien/Südtirol werden Inhalte und Umfang überprüft. Werden Unterschiede in Dauer und/oder Inhalten der ausländischen Ausbildung festgestellt, können Ausgleichsmaßnahmen auferlegt werden bzw. wird die Lehrbefähigung bei eklatanten Abweichungen nicht anerkannt.
Zusätzlich zu ev. Ergänzungsprüfungen für die Studientitelanerkennung werden für die Unterrichtstätigkeit und die Anerkennung der Lehrbefähigung in Südtirol weitere Ergänzungsprüfungen benötigt. Diese Ergänzungsprüfungen können zum derzeitigen Stand einen Umfang von 36 ECTS-AP und mehr erreichen.
Es ist festzuhalten, dass Studierende aus Südtirol für die Ausübung des Berufs einer/s Lehrerin/Lehrers die Anerkennung der Studientitel und der Berufsbefähigung benötigen.
Damit Südtirolerinnen weiterhin in Österreich ein Lehramtsstudium absolvieren können und idealerweise die Anerkennung ihres Studientitels und ihrer Lehrbefähigung in Italien erhalten, sollte folgendes berücksichtigt werden:
Für die Anerkennung des Studientitels soll das Masterstudium Österreich-weit mit 120 ECTS-AP konzipiert werden, da auch formale Aspekte in die Prüfung der Gleichwertigkeit miteinbezogen werden.
Voraussetzung für die Anerkennung der Lehrbefähigung in Südtirol ist die Absolvierung eines Masterstudiums Lehramt mit den notwendigen Ergänzungsprüfungen.
Im aktuellen Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund LehrerInnenbildung WEST ist ein Modul „Interdisziplinäre Kompetenzen“ im Ausmaß von 20 ECTS-AP verankert. Das kommt Südtiroler Studierenden entgegen, die somit zumindest einen Teil der nötigen Ergänzungsprüfungen im Rahmen des Curriculums absolvieren können. Ebenso befördert ein derartiges Modul Möglichketen der internationalen Mobilität, der individuellen Schwerpunktsetzung und grundsätzlich der Flexibilisierung des Curriculums und kommt somit allen Studierenden zugute. Im Bachelorstudium sind, abhängig von den gewählten Fächern, weitere freie Wahlmöglichkeiten verankert.
In der neuen Studienarchitektur sollte dieses Mindestmaß an freien Wahlmöglichkeiten nicht unterschritten werden. Jede Kürzung bedingt eine Verschlechterung für alle Studierenden, aber insbesondere für die Südtiroler Studierenden.
Thema Fächerbündel:
bereits im Mai 2022 wurde vom Büro für Südtirolagenden eine Stellungnahme verfasst: einer der relevantesten Gründe gegen ein „Fächerbündel“ ist in erster Linie die ohnehin geplante Verkürzung der Fachausbildung samt Fachdidaktik noch weiter zu verkürzen, eine profunde fachliche Ausbildung im Vergleich zur Ausbildung in Italien ist damit nicht gewährleistet, siehe Punkt 2, S. 3.
Damit ist weder eine Anerkennung des Studientitels noch eine Anerkennung der Lehrbefähigung möglich.
Thema „bis zu 10 ECTS-AP für Schul- und Dienstrecht“ und „bis zu 10 ECTS-AP für Digitale Medienkompetenzen“
Eine Lehrveranstaltung zum Thema Schulrecht ist sinnvoll, das Ausmaß von bis zu 10 ECTS-AP führt zu einer weiteren Verkürzung der fachlichen Inhalte im geplanten Lehramtsstudium. Für Südtiroler Studierende, kann dies bedeuten, dass sich die Anzahl an benötigten Ergänzungsprüfungen die für die Anerkennung der Lehrbefähigung oder des Studientitels in Italien/Südtirol erhöhen kann.
Thema Professionsbegleitendes Studium:
Aus Gesprächen in der Studienberatung im Büro für Südtirolagenden kann folgendes festgestellt werden: der Studienabschluss wird/ist erschwert, was für Südtiroler Studierende, die eine gewisse Anzahl an Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung der Lehrbefähigung absolvieren müssen, relevant ist. Das berufsbegleitende Studium führt zu Verzögerungen des Studiums und damit einhergehend den späteren Erhalt der Lehrbefähigung, was sich auf die
Eintragung in die sog. Ranglisten in Südtirol auswirkt. (spätere Eintragung/später mögliche Fixanstellung).
Die derzeitige in Österreich erlangte Lehrbefähigung ist in Italien/Südtirol für den Unterricht an Mittel- und Oberschulen (Sekundarstufe I und II) gültig und wird für beide Schulstufen anerkannt.
Thema Deutsch als Zweitsprache:
Die Einrichtung eines Unterrichtsfaches Deutsch als Zweitsprache (statt Spezialisierung), und damit einhergehend die Erlangung einer Lehrbefähigung, ist zu befürworten. Damit haben Südtiroler Studierende die Möglichkeit, dieses Fach an Mittel- und Oberschulen zu unterrichten. Mit der Einrichtung der Wettbewerbsklassen A023/bis (AB23) und A023/ter (AT23) wurden die Sprachförderlehrkräfte in den Stellenplänen der Schulen verankert.
Grundsätzlich sollte jede Spezialisierung mit der Erlangung einer Lehrbefähigung verbunden sein, damit diese über die Richtlinie 2005/36/EG – Anerkennung von Berufsqualifikationen anerkannt werden kann.
Mag. Elisabeth Rottensteiner
Büro für Südtirolagenden