Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden
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Inhalt
Graz, am 20. Februar 2024
Stellungnahme der Studienrichtungsvertretung Romanistik der Karl-Franzens-Universität zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Studienrichtungsvertretung Romanistik hat den Gesetzesentwurf für die Neustrukturierung der Lehramtsstudiengänge, insbesondere die Änderungsvorschläge für das Hochschulgesetz 2005, gemeinsam mit der Curricula-Kommission Romanistik in ihrer Sitzung am 12.02.2024 diskutiert und kommentiert diese wie folgt:
Grundsätzlich sind wir mit der Verkürzung der insgesamten Studiendauer von 12 auf 10 Semester einverstanden, da dies die Attraktivität des Lehramtsstudiums für Interessierte steigert, jedoch befürchten wir, dass die Vermittlung der fachlichen und fachdidaktischen Inhalte erheblich darunter leiden könnte. Neben pädagogischem Grundwissen sind im Lehramtsstudium der Sekundarstufe vor allem das Fachwissen und die Fähigkeit, jenes schülergerecht zu vermitteln, essenziell. Es ist unabdingbar, dass diese beiden Säulen des Lehramtsstudiums in Zukunft nicht benachteiligt werden. Unabhängig vom Unterrichtsfach ist es von sehr hoher Bedeutung, dass mit Abschluss des Bachelors und Masters ein ausreichendes Maß an Wissen und fachdidaktischen Kenntnissen in die Schule mitgebracht wird. Vor allem in den lebenden Fremdsprachen wie Französisch, Spanisch oder Italienisch, die an unserem Institut angeboten werden, muss im Studium genug Platz dafür eingeräumt werden. Da Schülerinnen und Schüler die Matura mit dem Sprachniveau B1 abschließen, ist es wesentlich, dass die Lehrpersonen dieser Unterrichtsfächer ein Sprachniveau von mindestens C1 vorweisen können.
Da in Bezug auf die Fachdidaktik aus dem Entwurf noch nicht ausreichend hervorgeht, inwiefern und in welchem Ausmaß sie im Lehramt neu vertreten sein soll, möchten wir nochmals mit Nachdruck unterstreichen, wie wichtig sie für herangehende Lehrkräfte ist, da in den fachdidaktischen Kursen neben praktischem Beispiel- und Handlungswissen wesentliche wissenschaftliche Grundlagen des schulischen Fremdsprachenunterrichts (wie relevante Erkenntnisse der Spracherwerbsforschung, der Mehrsprachigkeitsforschung, der Motivations- und Emotionsforschung, der Kulturwissenschaften usw.) im Sinne der lehrplanrelevanten Kompetenz- und Aufgabenorientierung und der immer wichtiger werdenden Mediendidaktik, vermittelt werden, die als wichtiger Teil der Vorbereitung auf das spätere Berufsleben nicht aus der Ausbildung wegzudenken sind. Die PPS könnten zu einem längeren Praktikum zusammengefasst werden, damit eine volle Immersion in den schulischen Kontext möglich ist.
Auch die Induktionsphase sollte entweder bestehen bleiben oder durch ein Unterrichtspraktikum ersetzt werden, um Lehrerinnen und Lehrern beim Berufseinstieg zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, nach dem Studium in ihre Rolle als Lehrkraft zu finden. Dies ist auch im internationalen Vergleich mit Deutschland (Stichwort Referendariat) und der Schweiz wichtig, um eine fachlich vergleichbare und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.
Das Masterstudium sollte für alle verpflichtend bleiben, da eine dreijährige Ausbildung zur Unterrichtsberechtigung in den Mittelschulen nicht ausreichend ist.
Bezüglich des Vorschlages, dass Master-Lehramtsstudierende weder fachfremd noch mit einem Beschäftigungsausmaß von über 50% arbeiten dürfen, stellt sich uns die Frage, inwiefern die angedachte Regelung Einfluss auf bereits betroffene Lehrkräfte, die also fachfremd oder mit einem Beschäftigungsausmaß von über 50% unterrichten, haben wird. Wir sind der Meinung, dass hier weiterhin die individuelle Entscheidungsfreiheit bestehen soll. Jede angehende Lehrkraft weiß selbst am besten, welchen Herausforderungen sich er oder sie stellen möchte und in welchem Ausmaß dies ihm oder ihr während des Master-Studiums möglich ist. Eine solche Regelung wirkt etwas bevormundend. Außerdem würde dieser Vorschlag den aktuellen Lehrermangel nochmals verstärken, da viele Stellen dadurch unbesetzt wären, wo sie doch so dringend gebraucht werden.
Besorgniserregend scheint uns, dass es bis dato noch keine Kompensationsvorschläge für jene Studierenden gibt, die das 12-semestrige Studium absolvieren oder absolviert haben. Der Unterschied von 60 ECTS ist ein beträchtlicher; der damit verbundenen Mehraufwand sollte nicht außer Acht gelassen werden. Wir schlagen vor, das zusätzliche Studienjahr als vorzeitiges Berufsjahr anzuerkennen oder den Absolventinnen und Absolventen des aktuellen Lehramtsstudiums den Einstieg in einer höheren Gehaltsstufe zu garantieren.
Im Allgemeinen bleibt in Bezug auf den Übergang vom derzeitigen zum neuen Lehramtsstudium also noch vieles offen, worum sich unbedingt gekümmert werden muss. Nur so wird ein effektiver und fairer Wechsel zum Lehramt neu möglich sein. Wir zweifeln daher an einer Umsetzung bis zum Studienjahr 2025/26 und sprechen uns dafür aus, eine derart tiefgreifende Veränderung in Ruhe und mit Bedacht durchzuführen. Wir bitten um die gewissenhafte Bearbeitung aller Stellungnahmen und den Einbezug der Evaluierungsergebnisse der PädagogInnenbildung Neu (s. Schnider, A., Braunsteiner, M.-L., Brunner, I., Hansen, C., Schober, B., & Spiel, C. (Hrsg.) (2023), PädagogInnenbildung – Evaluationen und Analysen. Be + Be Verlag), um weiterhin eine ausgezeichnete Ausbildung für Lehrkräfte zu gewährleisten, denn sie übernehmen in unserer Gesellschaft eine unglaublich wichtige Rolle: Sie sind es, die an unseren Schulen die nächsten Generationen ausbilden.
Mit freundlichen Grüßen,
die Studienrichtungsvertretung Romanistik der Karl-Franzens-Universität Graz
Elisabeth Hartl
Elisabeth Raimann
Thomas Hollegger