Universitätsgesetz, Hochschulgesetz u.a., Änderung (191/SN-308/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002 - UG, das Hochschulgesetz 2005 - HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz - HS-QSG, das Fachhochschulgesetz - FHG und das Privathochschulgesetz - PrivHG geändert werden (308/ME)

I. Allgemeine Anmerkungen zum Gesetzesentwurf
Als langjährige, auch international renommierte, Expert:innen für Lehrer:innenbildung im Bereich der Inklusiven Pädagogik möchten wir mit unserer Stellungnahme auf die Gefahren hinweisen, die unserer Ansicht nach mit der Novellierung des oben angeführten Gesetzes verbunden sind. Unseres Erachtens stellt der Gesetzesentwurf eine markante Verschlechterung für die Lehrer:innenbildung im Bereich der Inklusiven Pädagogik dar. Wir bezweifeln, dass das in den Erläuterungen zum Gesetzestext angeführte Bestreben, „durch die Neukonzeption der Curricula die hohe Qualität der Studienangebote zu erhalten“ durch eine, weiter unten noch auszuführende, mitunter erhebliche Reduktion an ECTS-AP im Bereich der inklusiven Pädagogik, realisiert werden kann.
Mit großer Sorge erachten wir das Gesetzesvorhaben in Relation zu weiteren, überaus problematischen Aspekten in den Kontexten von Inklusion und Lehrer:innenbildung als – wenn auch nicht intendierte, aber faktische - Deprofessionalisierung, die schwerwiegende, nachhaltige Folgen in Bezug auf die Qualität Inklusiver Pädagogik in Schulen hat und sich letztlich auf die Qualität der Ausbildung auswirken wird.
Wir sind zudem äußerst irritiert davon, dass keine Expert:innen für die Lehrer:innenbildung im Bereich der Inklusiven Pädagogik in die Konzeptionalisierung des Gesetzesentwurfs einbezogen wurden.
Weiters sind wir erstaunt, dass sich die innerhalb der letzten beiden Jahre wiederholt kommunizierten Ankündigungen, durch die Reform würde zwar der Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Lehramt Primarstufe bzw. die Spezialisierung im Lehramt Sekundarstufe eventuell reduziert, jedoch Inklusive Pädagogik in den übrigen Fächern sowie den Bildungswissenschaften ausgebaut und verstärkt, offensichtlich nicht im vorliegenden Gesetzesentwurf wiederfinden.
Der mit der Lehrer:innbildung Neu in den 2010er Jahren eingeschlagene Weg einer gehaltvollen Spezialisierung im Bereich der Inklusiven Bildung bei gleichzeitiger Professionalisierung aller Lehramtsstudierenden für Inklusive Pädagogik, der im europäischen Ausland als Best-Practice-Modell erachtet wird, wird mit der vorgeschlagenen Reform jedenfalls nicht weiterverfolgt sondern muss, um in der Metaphorik zu bleiben, als deutlicher Rückschritt betrachtet werden.

II. Zu den Inhalten des Gesetzesentwurfs im Bereich der Primarstufe

Laut § 38 Abs. 2 HG wird im Bachelorstudium der Primarstufe der Umfang der Ausbildung im Schwerpunkt Inklusive Pädagogik von 60 auf 30 ECTS-AP-Anrechnungspunkte verringert. Laut Gesetzestext sollen Bachelor und Master gemeinsam im Primarstufenstudium 60 ECTS-AP umfassen. Im Hinblick auf die in der geltenden gesetzlichen Regelung vorgesehenen 90 ECTS-AP für den Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Primarstufenlehramt reduziert sich also der Umfang insgesamt um ein Drittel. Dieses Drittel muss als massiver quantitativer Verlust erachtet werden, der sich auch deutlich negativ auf die Qualität Inklusiver Pädagogik in Volksschulen auswirken wird: hier insbesondere auf den gemeinsamen Unterricht mit Schüler:innen mit einem erhöhten Förderbedarf oder weiterer, komplexer Unterstützungserfordernisse.
Als besonders besorgniserregend erachten wir jedoch die im Gesetzesentwurf enthaltene Restrukturierung, wonach lediglich 30 ECTS-AP im Bachelor zu absolvieren sind – und zwar in Verbindung mit dem geltenden Dienstrecht für Lehrer:innen. Denn dieses sieht vor, dass der Master und damit die weitere Qualifikation im Schwerpunkt Inklusive Pädagogik erst nach acht weiteren Jahren abgeschlossen sein muss. Dementsprechend können Lehrer:innen relativ viele Jahre auf Basis einer Ausbildung im Umfang von 30 ECTS-AP als Inklusionspädagog:innen in Schulen tätig sein – was an sich bereits als hochproblematisch erachtet werden muss. Zu diesem Aspekt gesellt sich eine weitere Problematik, denn nach dem geltenden Dienstrecht können Junglehrer:innen bereits nach fünf Jahren einen unbefristeten Vertrag erhalten – was die Absolvierung des Masters und die darin vorgesehene, weitere Qualifikation nicht zwingend macht. Dies ermöglicht – zumindest auf Basis des jetzigen Dienstrechts – ein Szenario, in dem Lehrkräfte lediglich nach der Absolvierung von 30 ECTS-AP inklusionspädagogischer Inhalte als Inklusionspädagog:innen in Volksschulen tätig werden können.

III. Zu den Inhalten des Gesetzesentwurfs im Bereich der Sekundarstufe
Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind für die Spezialisierung Inklusive Pädagogik im Rahmen des Lehramts Sekundarstufe mindestens 100 ECTS-AP vorgesehen. Dies bedeutet faktisch ebenfalls eine Kürzung der ECTS-AP im Bereich der Inklusiven Pädagogik, und zwar um 15 ECTS-AP (schließlich sind aktuell 115 ECTS-AP vorgesehen).
Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass 60 ECTS-AP im Zuge des Bachelors des Lehramts Sekundarstufe zu absolvieren sind, auch hier ergibt sich also eine deutliche Reduktion von Quantität und Qualität.
Auch hinsichtlich des Dienstrechts im Bereich Sekundarstufe sind die oben angeführten Punkte kritisch zu vermerken. Jegliche Änderungen im Studium sind ohne einhergehende Harmonisierung mit dem Dienstrecht also als wenig effektiv zu betrachten.

IV. Abschließende Bemerkungen
Aus den zuvor ausgeführten Gründen ersuchen wir um eine Modifikation des vorliegenden Gesetzesentwurfes, um eine nachhaltige Deprofessionalisierung sowie eine dramatische Reduktion der Qualität Inklusiver Pädagogik zu vermeiden. Für ein solches Unterfangen stellen wir uns gerne als Ansprechpartner:innen und Mitgestalter:innen zur Verfügung.

Unterzeichner:innen
Prof. Wilfried Prammer, M.A.
Sabrina Kahr, BA MSc
Univ.-Prof. Dr. Timo Lüke
Assoz. Prof.in Dr.in Michelle Proyer
Prof. Mag.a Maria Kreilinger
Christine Kladnik, MA
Prof. Dr. Andrea Holzinger
Mag.a Theresa Thalhamer, MEd PhD
Prof. David Wohlhart
Prof. Dr. Irene Moser, MA
Mag.a Dr.in Verena Hawelka
Mag. Katharine Rümmele, BEd
Hs.-Prof. Dr. Tobias Buchner
Mag. Bettina Mössenböck
Tina Obermayr, BA MA
Prof. Eva Prammer-Semmler, M.A.
Univ.Prof.in Dr.in Barbara Gasteiger-Klicpera
Franziska Reitegger, BA MSc
Lea Hochgatterer, BSc MSc
Annalisa La Face, Dott.ssa Mag.
HS-Prof.in Dr.in Judith Kainhofer
Dominik Pendl, MSc PhD
Mag.a Christina Odescalchi, BA MSc
Katharina Prinz, BA MSc
Prof. Norbert Zauner, MEd
Prof. Claudia Rauch MA

Themen

Stellungnahme von

Hawelka, Verena Maria (5111 Bürmoos)