Zivildienstgesetz 1986, Änderung (33/SN-329/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Der Verein Grenzenlos nimmt zum vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

2016 wurde die Möglichkeit geschaffen, einen länger als 10 Monate dauernden Freiwilligendienst im Ausland, als Zivildienst anerkennen zu lassen, solange der Freiwilligendienst im Rahmen des Erasmus+ Programms durchgeführt wird. 

Als Regionalstellen der EU-Jugendprogramme haben wir diese Veränderung, die von der damaligen Nationalagentur mitverhandelt wurde, sehr begrüßt. Wir konnten so den jungen Männern auch eine Möglichkeit bieten, an diesem Programm teilzunehmen und von der EU- Förderung zu profitieren. 

Mit der Programmänderung, die den Freiwilligendienst als eigenständiges Programm mit dem Namen Europäisches Solidaritätskorps einführte, ist diese Möglichkeit für junge Männer erloschen. Die Projekte der EU-Freiwilligendienste bleiben aber, wenn auch unter neuem Namen, unverändert. Im österreichischen Gesetz wird diese Neustrukturierung allerdings nicht berücksichtigt, weshalb diese nicht mehr als Zivildienst anrechenbar sind.

Im Europäischen Solidaritätskorps (ESK) ist es sozialen Einrichtungen möglich Freiwillige aufzunehmen. Dies geschieht in Österreich, wo Organisationen wie die Caritas, Diakonie, oder das Rote Kreuz selbst Freiwillige als Unterstützung aus dem Ausland aufnehmen. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit für alle jungen Menschen zwischen 18 und 30 mit Wohnsitz in Österreich einen Freiwilligendienst im Ausland zu machen. 


2018 konnten 59 junge Männer ihren Freiwilligendienst als Zivildienst im europäischen Ausland absolvieren, einen Beitrag zur Gesellschaft leisten und viel für sich selbst lernen. 

In den ersten drei Jahren seit dem Beginn der Programmperiode des ESK ist die Quote an jungen Männern, die 10 oder mehr Monate ins Ausland gehen, auf unter 10 als männlich definierte Jugendliche gesunken. Es ist schade, dass dieses EU-Programm durch die Namensänderung nicht mehr von allen jungen Menschen, die davon profitieren könnten, genutzt werden kann. Denn die Teilnahme an Gedenk- und Sozialdienst im Ausland ist ohne dieser EU-Förderung nicht für alle möglich. Mit der Teilnahme am Zivildienst und im Anschluss daran an einen Gedenk- und Sozialdienst im Ausland geht eine zweijährige Absenz am Arbeitsmarkt und damit ein zweijähriger Verdienstentgang einher, das sich nicht alle jungen Menschen in dieser Form leisten können, somit eine Ungleichbehandlung festgestellt werden kann. 

Anmerkung zum Gesetzesentwurf

Wir fordern daher im vorliegenden Entwurf des Zivildienstgesetzes die entsprechende Änderung von in im § 12c.2  von Erasmus+ auf das aktuelle europäische Programme „Europäischen Solidaritätskorps“ (ESK) und Folgeprogramme zu erweitern und damit die Teilnahme an einem EU-Jugendprogram wieder als Zivildienstersatz zuzulassen.



Schlussbermerkung

Wir sind zuversichtlich, dass eine Berücksichtigung unserer Stellungnahme möglich ist, und stehen für Rückfragen unter office@grenzenlos.or.at sowie unter +43 1 3157636 zur Verfügung.

Stellungnahme von

Grenzenlos - Interkultureller Austausch

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