Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz, Änderung (26/SN-350/ME)

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Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzesentwurf ist strikt abzulehnen! Hierfür gibt es mehrere Gründe die ich in der folgenden Stellungnahme erläutern werde.

Erstens, wird im § 11 bei den Voraussetzungen der Wortlaut "erheblich erschwert" mit "aussichtslos" ersetzt oder gestrichen. Dies ist definitiv eine unnötige Änderung. Ton- und Filmaufnahmen sowie alle im Punkt 7 genannten Auskünfte dürfen wirklich nur in aussichtslosen Fällen erhoben werden. Eine erhebliche Erschwerung ist eine Bedingung die viel zu leicht auf verschiedensten Weisen von Beamten unnötig argumentiert werden könne. Dadurch würde nicht mehr das gelindeste Mittel eingesetzt werden und die Persönlichkeitsrechte umsonst verletzt werden.

Weiters, wird das eingebrachte Programm im §§ 11 und 15a nicht beschrieben. Welche Art von Programm soll das sein, woher kommt dieses Programm und wie soll es funktionieren? Die Kryptographie und deren mathematisches Fundament kann nicht gebrochen werden, sollten hier also Hintertüren in der darunterliegenden Software eingebaut werden? Falls dem so sein sollte, was hindert Kriminelle oder andere Organisationen daran, diese Hintertüren zu entdecken und auch auszunutzen? Es fehlt jegliche technische Erklärung was ein solches Programm machen darf oder funktionieren soll. Dies ist jedoch sehr entscheidend, da hierfür ein Programm mit Bundestrojaner Funktionalität eingesetzt werden könnte, welcher bekanntlich nicht mit der Verfassung vereinbar ist.

Auch die Frist von nur drei Tagen, die dem Rechtsschutzbeauftragen gegeben wird sich zu äußern ist viel zu kurz. In diesen drei Tagen muss er womöglich sich mit anderen Juristen absprechen oder eine ausführliche Prüfung durchführen und schreiben. Dies ist in einer so kurzen Zeit nicht zumutbar.

Ein weitere Punkt, der besonders Heikel ist, ist die Pflicht von Stellen bei der Überwachung von Nachrichten mitzuwirken. Es ist nicht beschrieben was es bedeutet mitzuwirken. Eventuell könnten Betreiber von Nachrichtendienste dazu verpflichtet werden Hintertüren in deren Kommunikationsprotokoll einzubauen. Dies könnte zur Folge haben, das sich Nachrichtendienste aus Österreich zurückziehen müssen, da es Ihnen nicht möglich ist Hintertüren einzubauen. Dies hätte verheerende Auswirkungen, da die Bevölkerung an private und sichere Kommunikationskanäle angewiesen ist.

Dieser Entwurf ist ein Schritt zur allgemeinen Überwachung der Bevölkerung. Was es in unserer Nation nicht braucht ist ein Werkzeug, um die intimste Sphäre des Menschen zu überwachen und verletzen. Viele erinnern sich noch an die illegale Hausdurchsuchung beim damaligen BVT unter der ÖVP-FPÖ Regierung, eine Aktion die in keinem Fall förderlich war. Ende 2020 nach dem Anschlag in Wien, hat der Falter berichtet, das ein Viertel der Planstellen in der damaligen Anti-Terrorabteilung nicht besetzt waren. Ein anderes Beispiel ist die Causa Ott beim heutigen Verfassungsschutz, hier wird einem Beamten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen geheime Informationen und Geräte an russischen Behörden weitergegeben zu haben. In Österreich gibt es bereits genügend rechtliche Mittel um vor verfassungsfeindlicher Kriminalität vorzugehen. Hierfür wäre es nur nötig die derzeitigen Mittel effektiv zu nutzen.

Die Privatsphäre ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt und deren Schutz ist eines der höchstes Rechte in unserer Gesellschaft. Ein Einschnitt in dieses Recht wäre ein großer Rückschlag für unsere demokratische Republik. Das dieser Entwurf mit der Verfassung vereinbar ist kann ich mir vorstellen. Deswegen ist dieser Gesetzesentwurf strikt abzulehnen!

Hochachtungsvoll
Thomas Lienbacher

Stellungnahme von

Lienbacher, Thomas (8020 Graz)

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