Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz, Änderung (36/SN-350/ME)

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Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren Abeordnete,

Die geplante Novellierung des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes (SNG) wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und der datenschutzrechtlichen Implikationen auf. Insbesondere die Erweiterung der Überwachungsbefugnisse und die Einführung einer Rechtsgrundlage zur Überwachung von verschlüsselter Kommunikation stellen eine ernsthafte Gefahr für die Grundrechte der Bürger dar.

Hauptkritikpunkte:

Gefährdung der Privatsphäre:

Die Möglichkeit, Gespräche und Chats auf Plattformen wie WhatsApp, Skype oder Signal zu überwachen, stellt eine erhebliche Verletzung der Privatsphäre dar. Diese Kommunikationsmittel werden von Millionen von Menschen täglich genutzt, um persönliche und vertrauliche Informationen auszutauschen. Eine Überwachung dieser Inhalte könnte das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit ihrer Kommunikation untergraben.

Datenschutzrechtliche Bedenken:

Die Überwachung von verschlüsselter Kommunikation wirft schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf. Verschlüsselung dient dem Schutz sensibler Daten vor unbefugtem Zugriff. Eine gesetzliche Grundlage, die es den Nachrichtendiensten ermöglicht, diese Verschlüsselung zu umgehen, könnte die Integrität und Sicherheit der Daten gefährden und gegen bestehende Datenschutzgesetze verstoßen.

Missbrauchspotential:

Die erweiterten Überwachungsbefugnisse bergen das Risiko des Missbrauchs. Ohne ausreichende Kontrollmechanismen und Transparenz könnten diese Befugnisse missbraucht werden, um unrechtmäßig Informationen zu sammeln und die Rechte der Bürger zu verletzen. Es ist entscheidend, dass jede Form der Überwachung streng reguliert und überwacht wird, um Missbrauch zu verhindern.

Einschränkung der Meinungsfreiheit:

Die Möglichkeit der Überwachung könnte auch eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit haben. Bürger könnten sich weniger frei fühlen, ihre Meinung zu äußern oder an Diskussionen teilzunehmen, wenn sie befürchten, dass ihre Kommunikation überwacht wird.

Fazit:

Die geplante Novellierung des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürger dar. Es ist von größter Bedeutung, dass der Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung der Datenschutzgesetze gewährleistet bleiben. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit muss gewahrt werden, und es sollten alternative Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die die Sicherheit erhöhen, ohne die Grundrechte der Bürger zu gefährden.

Mit besten Dank und freundlichen Grüßen

Markus NEUNER

Stellungnahme von

Markus, Neuner (2380 Perchtoldsdorf)

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