Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Idee, Schwachstellen in Computersystemen (welche von allen Akteuren ausgenutzt werden können sofern bekannt) geheim zu halten und diese dann gegen die eigenen Bürger zu nutzen ist demokratisch und moralisch aufs schärfste zu Verurteilen. Alle genannten technischen Kontrollen sind fiktiv da sobald ein Gerät durch die Überwachungssoftware übernommen wird dieses Gerät durch den staatlichen Angreifer uneingeschränkt kontrollierbar ist. Weiters ist festzuhalten dass in den jeweilig als Grund genannten Ermittlungssituationen alle bereits notwendigen Informationen auf herkömmlichen Wege bereits beschafft und vorhanden waren. Eine ermittlungstechnische Notwendigkeit ist daher aus meiner Sicht nicht gegeben.
Die Einführung von Überwachungssoftware um das Verletzen des elektronische Briefgeheimnis sowie der DSGVO "legal" zu machen kommt einem Generalverdacht gegen alle Bürger gleich und steht in keiner Verhältnismäßigkeit zum erwarteten Sicherheitsgewinn - da auf der Gegenseite der Erwägung
-) stehen muss dass technisch durch das Geheimhalten von Sicherheitsproblemen alle Computersysteme weiter aktiv gefährdet werden
-) sich das Ausspionieren von Computersystemen nicht technisch auf einzelne Einsatzgebiete einschränken lässt und daher auch niemals rechtssicher überprüfbar ist.
Der Vertrauensverlust in die Kommunikationsinfrastruktur sowie die Verletzung der Privatrechte aller Bürger lässt sich auch unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte in keiner Ausprägung einer solchen Überwachungssoftware rechtfertigen weswegen von dem Einsatz von staatlicher Überwachungssoftware in jedem Falle abzusehen ist und dieser Gesetzesvorschlag abgelehnt werden muss.