Stellungnahme zu 137/PET (2884/SPET)

Stellungnahme zu Petition

Stellungnahme zu der Petition betreffend "Erhaltung des Internationalen Gebrauchshundesports in all seinen Facetten in Österreich", überreicht vom Abgeordneten Alois Kainz (137/PET)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Der sogenannte Gebrauchshundesport besteht aus drei Disziplinen, wovon die ersten zwei die Fährtensuche und die Unterordnung betreffen. Diese sind aus Tierschutzsicht weitgehend unbedenklich. Die dritte Disziplin, die sogenannte „Schutzarbeit“ („Schutzdienst“, „Sportschutz“), ist jedoch strikt abzulehnen, denn hier soll der Hund auf Kommando angreifen und zubeißen. Wir sprechen uns für ein Verbot dieses einen Teils aus.

Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind Ausbildung und Prüfung in der Disziplin „Schutzarbeit“ insofern problematisch, da „Starkzwangmethoden“ eingesetzt werden. Es werden hier also Situationen nachgestellt, bei denen beispielsweise Hundehalter*innen überfallen werden und schließlich Kampfhandlungen zwischen dem Hund und einer dritten Person (genannt Schutzdiensthelfer*in) stattfinden. Hierbei wäre es u.a. fehlerhaft, wenn der Hund nur zaghaft angreift und zubeißt. Zudem besteht Grund zur Annahme, dass die Aggressivität und damit die Gefährlichkeit von Hunden, die einem Beiß- und Angriffstraining unterzogen werden, jedenfalls vorübergehend erhöht wird. Deswegen muss die Ausbildung zum klassischen „Schutzhund“ Berufsgruppen vorbehalten bleiben, die sich dieser zusätzlichen Verantwortung durch ihre Berufsausbildung bewusst sind.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter https://www.tieranwalt.at/de/Aktuelles.htm.