Stellungnahme zu Petition
Stellungnahme zu der Petition betreffend "Erhaltung des Internationalen Gebrauchshundesports in all seinen Facetten in Österreich", überreicht vom Abgeordneten Alois Kainz (137/PET)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Auf Grund des sehr tragischen Beißvorfalles, bei dem leider ein Menschenleben zu beklagen ist, ist der Internationale Gebrauchshundesport (IGP), der ja genau solche Unfälle durch gezieltes Training durch fachlich kompetente Trainer verhindert, ungerechtfertigt und willkürlich durch mediale Falschmeldungen in die Schlagzeilen geraten.
Ich weiß nicht, inwieweit die als „sogenannte Experten“ in Fernseh- und Presse auftretenden Personen wirklich kompetent sind, sie scheinen weder auf der vom ÖKV (=Österr. Kynologenverband, also der Dachverband aller Rassehunde und Hundesportvereine) aufgelegten Liste als ausgebildete Trainer auf noch ist mir bekannt, dass diese Personen jemals einen Hund erfolgreich im IGP-Sport geführt haben.
Dass unser Herr Gesundheitsminister Rauch ungeprüft und ohne Rücksprache mit dem Dachverband (Österreichischer Kynologenverband = ÖKV) nur auf Grund des leider sehr tragischen Anlassfalles den IGP-Sport unterbinden will („Hunde nicht zur Waffe erziehen“, wie er meint), lässt erahnen, dass er weder von Hunden noch von der Ausbildung und Ausübung des IPG-Sports eine Ahnung hat.
Die IGP-Ausbildung eines Hundes, die ca. 3 Jahre dauert, beinhaltet:
1. Vor der IGP-Ausbildung muss jeder Hund eine BHVT (Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil) absolvieren.
2. Der Hundeführer muss einen Sachkundenachweis vorlegen.
3. Vor JEDER Prüfung wird ein Wesenstest durchgeführt.
4. IGP-Prüfungen: Die eigentliche IGP-Prüfung besteht im Wesentlichen aus
• einer Fährte, wo der Hund konzentriert eine gelegte Spur abzusuchen und die „gefundenen“ Gegenstände anzuzeigen (zu verweisen) hat.
• einer konzentrierten und exakten „Unterordnung“, in der augenscheinlich ist, dass der Hundeführer den Hund sicher im Griff hat.
• der Schutzarbeit, wo Arbeitsbereitschaft, hohe Motivation, der Wechsel zwischen den Trieblagen und der begleitenden Beherrschung gezeigt wird.
Im IGP-Sport wird der Hund nicht „zur Waffe erzogen“, sondern der Hund darf seine von Natur aus vorhandenen Triebe ausleben, aber er lernt in erster Linie diese Triebe zu beherrschen (sowohl bei der Fährte, als auch in der Unterordnung und auch bei der “Schutzarbeit bzw. im „Sportschutz“).
Einfach ausgedrückt: Im IGP-Sport darf ein Hund das sein, was er von Natur aus ist: EIN HUND, und das ist tierschutzgerecht!
Ein gut und gewissenhaft ausgebildeter IGP-Hund ist in seinem Wesen sicher und ruhig, er ist nicht aggressiv, ist nicht schreckhaft wie viele andere und er „rastet“ daher auch nicht so schnell aus wie andere.
IGP-ausgebildete Hunde sind also genau jene Hunde, die sicher am wenigsten Probleme machen, weil hier Hundeführer am Werk sind, die sich der Verantwortung bewusst sind, die die Haltung und Führung eines Hundes mit sich bringt. Sie beschäftigen sich täglich ausgiebig mit ihrem Vierbeiner, lassen ihn nicht nur einfach frei herumlaufen, usw.
Probleme machen in der Regel jene Hundeführer, die ihren Hund nicht im Griff haben!