Stellungnahme zu 144/PET (3263/SPET)

Stellungnahme zu Petition

Stellungnahme zu der Petition betreffend "Eigenrechtsfähigkeit der Natur – Anregung auf Abänderung der Bundesverfassung und von Bundesgesetzen", überreicht von der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler (144/PET) (441/AUA)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zu 441/AUA
Juliana Krohn, Universität Innsbruck
Die Natur hat in Österreich einen sehr hohen Stellenwert, wie Umfragen immer wieder belegen. Intakte Ökosysteme bilden unsere Lebensgrundlage. Sie sind etwa für den Tourismus, die Ernährungssicherheit sowie für die Gesundheit von enormer Bedeutung. Ihr umfassender Schutz sowie der Erhalt und die Wiederherstellung ihrer Schönheit und Vielfalt sind der Mehrheit der Menschen in Österreich ein sehr großes Anliegen. In der Gesetzgebung spiegelt sich dies jedoch nicht wider. Die Verankerung der Eigenrechtsfähigkeit der Natur in der Bundesverfassung und in Bundesgesetzen ist geeignet, diese Lücke zu schließen. Sie entspricht damit sowohl den Sorgen und Wünschen der Bürger:innen als auch der Dringlichkeit der Situation: Die Temperaturen im Alpenraum steigen deutlich stärker an als im globalen Durchschnitt – mit bereits spürbaren, verheerenden Folgen für Umwelt, Menschen und Wirtschaft in einem Land, das zu fast zwei Dritteln von den Alpen bedeckt ist.
Klimakrise, Biodiversitätskrise und Umweltverschmutzung sind eng miteinander verzahnt. Die Vereinten Nationen sprechen daher von der „dreifachen planetaren Krise“ (UNFCCC 2022). Um dieser angemessen zu begegnen, bedarf es umfassender Ansätze und Strategien, die alle drei Bereiche sowie deren Wechselwirkungen adressieren. In Zeiten zunehmender Umweltzerstörung und damit einhergehenden Bedrohungen setzt die Petition daher an einem entscheidenden Punkt an: den Beziehungen zwischen Menschen und dem, was sie als Natur verstehen. Die verschiedenen Formen dieser Beziehungen, die damit zusammenhängenden Naturverständnisse sowie deren Konsequenzen etwa für Rechtssysteme sind daher inzwischen zu einem bedeutenden Forschungsgegenstand geworden.
Dominierende Verständnisse begreifen Natur als Objekt. Diese Sicht- sowie die damit verbundene Lebensweise führen zur Überschreitung planetarer Grenzen und sind somit nicht zukunftsfähig. Der gesellschaftlich, politisch wie rechtlich vorherrschende dualistische Naturbegriff basiert auf einem anthropozentrischen Naturverständnis, das etwa zwischen Natur und Kultur, Wildnis und Zivilisation unterscheidet. Natur hat in diesem Verständnis nur dann einen Wert, wenn sie für den Menschen verwertbar ist; ein intrinsischer Wert wird ihr nicht zugestanden. Menschliches und planetares Wohlergehen werden als unzusammenhängende Bereiche betrachtet. Verbleiben wir in einem solchen Paradigma, werden wir auch die verbliebenen drei der neun planetaren Grenzen überschreiten, die einen sicheren und gerechten Handlungsspielraum für Menschen auf diesem Planeten festlegen (Richardson et al. 2023).
Neben dem dualistischen Verständnis gibt es jedoch eine Vielzahl anderer, etwa bio- oder ökozentrischer Verständnisse, die von einem intrinsischen Wert der Natur ausgehen. Diese erkennen die Wechselwirkungen zwischen menschlichem, nicht-menschlichem und planetarem Wohlergehen an, wie es etwa durch das „Planetary Health“-Paradigma aufgegriffen wird (Rockström et al. 2023). Davon abgeleitete Rechtsideen wie die Eigenrechtsfähigkeit der Natur sind in Ländern des Globalen Südens wie Ecuador und Bolivien zudem bereits in der Verfassung verankert. Aus wissenschaftlicher Perspektive ist daran besonders hervorzuheben, dass damit indigenes Wissen als legitime Grundlage für rechtliche und politische Entscheidungen anerkannt wird. Eine Berücksichtigung sowie rechtliche wie politische Verankerung dieses Wissens und der damit verbundenen Lebensweisen stellt einen wichtigen Aspekt der Klimagerechtigkeit dar. Zudem wird damit der Tatsache Rechnung getragen, dass es nicht das eine richtige Naturverständnis gibt, sondern – auch in Österreich – eine Vielzahl von Naturverständnissen, die je unterschiedliche Konsequenzen für die aktuell stark bedrohte Bewohnbarkeit des Planeten nach sich ziehen. Die Natur als Rechtssubjekt zu begreifen, anerkennt, dass es sich bei der Beziehung zwischen Menschen und Natur um relationale Beziehungen handelt, die entsprechend mit Rechten und Pflichten von und zwischen Rechtssubjekten einhergehen. Anders als Naturverständnisse und davon abgeleitete Rechtsnormen, die Natur als Objekt betrachten, beruht die Idee einer Eigenrechtsfähigkeit der Natur auf existenzsichernden, nicht auf existenzgefährdenden Beziehungen zwischen Menschen und Natur.
Die Gesellschaft ist durch Rechtsnormen miteinander verwoben. Natur hat einen allgemeinen sowie eigenen gesellschaftlichen Nutzen, ist je nach Naturverständnis selbst Teil von Gesellschaft, jedenfalls aber ihre Existenzbedingung. Dennoch ist sie in der Rechtsprechung nicht entsprechend vertreten. Die Nutzung von Natur, die sich im Besitz einzelner Akteur:innen befindet, verläuft daher zumeist unabhängig von und oft gegenläufig zu gesellschaftlichen Interessen. Eine Eingliederung der Natur als Rechtssubjekt in unser Rechtssystem kann daher auch dazu geeignet sein, gesellschaftliche Ungleichheiten auszugleichen, die etwa mit der Privatisierung von Natur, oder von Luft- und Wasserverschmutzung einhergehen und ist damit auch von hoher Wichtigkeit für die soziale Gerechtigkeit in Österreich.
Mit der Petition als Form politischer Partizipation wird ein weiterer, zur Bekämpfung der planetaren Krise und zum Erhalt eines bewohnbaren Planeten essenzieller Aspekt aufgegriffen: die Handlungsmacht der Zivilgesellschaft. Einige Forscher:innen verorten in ihr die größte Chance auf eine lebenswerte Zukunft. Klimagerechtigkeit auf lokaler, wie globaler Ebene wird daher, wie von vielen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen gefordert, als handlungsleitendes Paradigma vorgeschlagen (Engels et al. 2023). Die Verankerung der Eigenrechtsfähigkeit der Natur ist dafür, wie oben beschrieben, ein wichtiger Schritt. Die Petition selbst trägt dabei zur Bewusstseinsbildung und einem gesellschaftlichen Paradigmenwechsel bei.
Ökosysteme gehen über Staatsgrenzen hinaus, ihr Erhalt kann also nicht auf nationaler Ebene sichergestellt werden. Auch die dreifache planetare Krise verlangt nach einer Kombination aus lokalen wie globalen Antworten. Mit der Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt würde Österreich somit auch seiner internationalen Verantwortung im Kampf gegen die planetare Krise besser gerecht werden. Sie greift außerdem einen bereits deutlich sichtbaren Wandel im internationalen Rechtssystem auf, der sich zunehmend von Umweltrechten weg hin zu einer umfassenden Anerkennung der Rechte der Natur bewegt.
Aus wissenschaftlicher Perspektive ist das Ansinnen der Petition zur Eigenrechtsfähigkeit der Natur zu befürworten. Um die Bewohnbarkeit des Planeten sicherzustellen, bedarf es eines radikalen Umsteuerns, das notwendigerweise auch mit einem Paradigmenwechsel einhergehen muss. Die Eigenrechtsfähigkeit der Natur beruht auf der Idee einer existenzsichernden Beziehung zur Natur. Ihre Umsetzung würde daher dem hohen Stellenwert der Natur in Österreich gerecht werden und sie sowohl um ihrer selbst willen als auch für zukünftige Generationen schützen, wiederherstellen und erhalten.

Literatur:
Engels, Anita; Marotzke, Jochem; Gonçalves Gresse, Eduardo; López-Rivera, Andrés; Pagnone, Anna and Jan Wilkens (Eds.) (2023): Hamburg Climate Futures Outlook 2023. The plausibility of a 1.5°C limit to global warming – Social drivers and physical processes; 14 Cluster of Excellence Climate, Climatic Change, and Society (CLICCS). Hamburg, Germany. https://doi.org/10.25592/uhhfdm.11230
Richardson, Katherine et al. (2023): Earth beyond six of nine planetary boundaries. In: Science Advances 9:37. https://doi.org/10.1126/sciadv.adh2458
Rockström, J., Gupta, J., Qin, D. et al. (2023): Safe and just Earth system boundaries. In: Nature 619, 102–111. https://doi.org/10.1038/s41586-023-06083-8
United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) (2022): What is the triple planetary crisis? https://unfccc.int/blog/what-is-the-triple-planetary-crisis