OGH befindet prozentuell bemessene Kreditbearbeitungsgebühren als unzulässig (1113/AB)

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Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann zu der schriftlichen Anfrage (1256/J) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend OGH befindet prozentuell bemessene Kreditbearbeitungsgebühren als unzulässig