die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Wahlfreiheit und des Vorsorgeprinzips im Zusammenhang mit neuen genomischen Techniken (NGT1) sowie einer möglichen Nichtigkeitsklage gegen die geplante EU-Verordnung (1837/AB)

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Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann zu der schriftlichen Anfrage (2300/J) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Wahlfreiheit und des Vorsorgeprinzips im Zusammenhang mit neuen genomischen Techniken (NGT1) sowie einer möglichen Nichtigkeitsklage gegen die geplante EU-Verordnung