EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-226/25; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Nachfolge zur Rechtssache C-536/22, VR Bank Ravensburg-Weingarten; Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher; Auslegung von Art. 25 Abs. 3 (vorzeitige Rückzahlung) der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher; vorzeitige Rückzahlung eines Kredits; Begriff der „angemessenen und objektiven Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten“; Frage, ob es als verlustmindernd zu berücksichtigen ist, dass der Kreditgeber die Möglichkeit hat, den vorzeitig zurückgezahlten Betrag erneut als Kredit auszureichen; Sicherstellung, dass sich der Kreditgeber anhand der hypothetischen Berechnung der Entschädigung nicht bereichert; (Un-)Zulässigkeit der Anwendung negativer Zinssätze bei der hypothetischen Wiederanlage des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags; Vorlage
Erstellt am 02.05.2025
Eingelangt am 07.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.349.242)
- EGH: RS C-226/25