Rs C-226/25; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Nachfolge zur Rechtssache C-536/22, VR Bank Ravensburg-Weingarten; Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher; Auslegung von Art. 25 Abs. 3 (vorzeitige Rückzahlung) der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher; vorzeitige Rückzahlung eines Kredits; Begriff der „angemessenen und objektiven Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten“; Frage, ob es als verlustmindernd zu berücksichtigen ist, dass der Kreditgeber die Möglichkeit hat, den vorzeitig zurückgezahlten Betrag erneut als Kredit auszureichen; Sicherstellung, dass sich der Kreditgeber anhand der hypothetischen Berechnung der Entschädigung nicht bereichert; (Un-)Zulässigkeit der Anwendung negativer Zinssätze bei der hypothetischen Wiederanlage des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags; Vorlage (19549/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-226/25; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Nachfolge zur Rechtssache C-536/22, VR Bank Ravensburg-Weingarten; Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher; Auslegung von Art. 25 Abs. 3 (vorzeitige Rückzahlung) der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher; vorzeitige Rückzahlung eines Kredits; Begriff der „angemessenen und objektiven Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten“; Frage, ob es als verlustmindernd zu berücksichtigen ist, dass der Kreditgeber die Möglichkeit hat, den vorzeitig zurückgezahlten Betrag erneut als Kredit auszureichen; Sicherstellung, dass sich der Kreditgeber anhand der hypothetischen Berechnung der Entschädigung nicht bereichert; (Un-)Zulässigkeit der Anwendung negativer Zinssätze bei der hypothetischen Wiederanlage des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags; Vorlage

Erstellt am 02.05.2025

Eingelangt am 07.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.349.242)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-536/22 Rs C-536/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher; Auslegung von Art. 25 Abs. 3 (vorzeitige Rückzahlung) der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher; Begriff der „angemessenen und objektiven Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten“; Frage, ob die Entschädigung auch den entgangenen Gewinn des Kreditgebers, insbesondere die ihm infolge der vorzeitigen Rückzahlung entgehenden zukünftigen Zinszahlungen erfasst; Frage, ob das Unionsrecht Vorgaben für die Berechnung der bei dem entgangenen Gewinn zu berücksichtigenden Einnahmen des Kreditgebers aus der Wiederanlage eines vorzeitig zurückgezahlten Wohnimmobilien-Verbraucherkredits enthält; Berechnung anhand der tatsächlichen Verwendung des vorzeitig zurückgezahlten Betrags durch den Kreditgeber; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die es dem Kreditgeber gestattet, die Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung anhand einer fiktiven Wiederanlage in sicheren Kapitalmarkttiteln mit kongruenter Laufzeit zu berechnen (sog. Aktiv-Passiv Methode); Auswirkung der Ausübung eines im nationalen Recht vorgesehenen Kündigungsrechts durch den Verbraucher vor der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits an den Kreditgeber; Vorlage (113323/EU XXVII.GP)
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