EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-661/24; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten; (Folge-)Verfahren zu novelliertem Gesetz, nachdem das ursprüngliche Gesetz im Gefolge des Urteils in der Rs. C-511/18 u.a., La Quadrature du Net u.a. für nichtig erklärt wurde; Fragen zur Auslegung des Art. 15 Abs. 1 (Beschränkung für die nationale Sicherheit) der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation sowie des Art. 7 („Achtung des Privat- und Familienlebens“) und des Art. 8 („Schutz personenbezogener Daten“) GRC; Unionsrechtskonformität der Verpflichtung von Betreibern von elektronischen Kommunikationsdiensten sowie von Mobilfunkbetreibern, näher bezeichnete Verkehrs- bzw. Standortdaten zu bestimmten Zwecken (u.a. Bekämpfung von Betrug und böswilliger Nutzung) für vier oder zwölf Monate auf Vorrat zu speichern; Unionsrechtskonformität einer Erlaubnis, die betreffenden und andere Daten aus bestimmten Gründen auch länger zu speichern; Frage nach der Möglichkeit eines nationalen Verfassungsgerichts, nationale Regelungen auch im Fall ihrer Unionsrechtswidrigkeit aus Gründen der Rechtssicherheit vorläufig aufrechtzuerhalten; Vorlage
Erstellt am 27.11.2024
Eingelangt am 28.11.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.865.267)
- EGH: RS C-661/24