verb. Rs C-684/24 und C-685/24; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Finanzmarktrecht; (Zugang zu den) Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer eines Trusts oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung; Auslegung und Gültigkeit des Art. 31 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Einstufung als andere „Rechtsvereinbarung“; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Art. 114 und Art. 288 Abs. 3 AEUV; Grundsatz der praktischen Wirksamkeit; Vereinbarkeit nationaler Umsetzungsvorschriften betreffend den Zugang zu den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer mit den Vorgaben der Richtlinie 2015/849 sowie der (Art. 7, 8 und 47) GRC, Art. 6 und 8 EMRK sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (auch im Lichte des Urteils in den verb. Rs C-37/20 und C-601/20); Vorlage (6359/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-684/24 und C-685/24; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Finanzmarktrecht; (Zugang zu den) Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer eines Trusts oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung; Auslegung und Gültigkeit des Art. 31 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Einstufung als andere „Rechtsvereinbarung“; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Art. 114 und Art. 288 Abs. 3 AEUV; Grundsatz der praktischen Wirksamkeit; Vereinbarkeit nationaler Umsetzungsvorschriften betreffend den Zugang zu den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer mit den Vorgaben der Richtlinie 2015/849 sowie der (Art. 7, 8 und 47) GRC, Art. 6 und 8 EMRK sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (auch im Lichte des Urteils in den verb. Rs C-37/20 und C-601/20); Vorlage

Erstellt am 06.12.2024

Eingelangt am 11.12.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.897.490)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-685/24
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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-37/20 Rs C-37/20; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 30 Abs. 9 der Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Voraussetzungen für die Beschränkung des Zugangs zu Informationen über die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer durch nationales Recht im Falle von "außergewöhnlichen Umständen"; Begriff der "außergewöhnlichen Umstände", des "Risikos" und des "unverhältnismäßigen Risikos"; nationale Bestimmung, die "außergewöhnliche Umstände" gleichbedeutend mit dem (in Art. 30 Abs. 9 genannten) unverhältnismäßigen "Risiko von Betrug, Entführung, Erpressung, Schutzgelderpressung, Schikane, Gewalt oder Einschüchterung" festlegt; Frage, ob ein Richter im Falle einer solchen Regelung die Bedingung der außergewöhnlichen Umstände außerachtlassen bzw. die Tragweite des Begriff der außergewöhnlichen Umstände selbst zu bestimmen hat; Voraussetzung für das Vorliegen eines allgemeinen bzw. eines spezifischen Risikos; Prüfungskriterien und Prüfungsumfang bezüglich des Vorliegens eines Risikos; Inanspruchnahme des Schutzes, der sich aus einer Zugangsbeschränkung ergibt; Abwägung widerstreitender Interessen; Vorlage (15565/EU XXVII.GP)
EGH: RS C-601/20 Rs C-601/20; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Fragen zur Gültigkeit bzw. Auslegung von Art. 1 Nr. 15 Buchst. c und g der 5. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2018/843, mit dem Art. 30 Abs. 5 bzw. 9 und 10 der 4. Geldwäsche-RL hinsichtlich des Zugangs zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer bzw. der Ausnahme vom Zugang unter „außergewöhnlichen Umständen“ geändert wird; Auslegung von Art. 5 (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten), Art. 25 Abs. 2 (Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen) und Art. 44-50 (Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen) der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“); Verpflichtung, die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer in allen Fällen allen Mitgliedern der Öffentlichkeit ohne Nachweis eines berechtigten Interesses zugänglich zu machen; Ausnahme bei Vorliegen „außergewöhnlicher Umstände“ – bei Erbringung des Beweises eines unverhältnismäßigen Risikos von Betrug, Entführung, Erpressung, Schutzgelderpressung, Schikane, Gewalt oder Einschüchterung, das tatsächlich die konkrete Person des wirtschaftlichen Eigentümers betrifft und außergewöhnlich, qualifiziert, echt und gegenwärtig ist; Vereinbarkeit mit Art. 7 GRC (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 8 GRC (Schutz personenbezogener Daten) bzw. den Vorgaben der DSGVO; Eintragung der personenbezogenen Daten eines wirtschaftlichen Eigentümers in einem öffentlich zugänglichen Register; Vorlage (45004/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
20.12.2024 RAT: 16974/24 EUST
Affaires devant la Cour de justice de l'Union européenne: - Demande de décision préjudicielle dans les affaires jointes C-684/24 et C-685/24 (Across Fiduciaria e a.) - Validité de l’article 31, paragraphes 1, 2, 4 et 10, de la directive « anti-blanchiment des capitaux » (7538/EU XXVIII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
13.01.2025 RAT: 5056/25 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 15. und 17. Januar 2025 (8:30 Uhr, 9:30 Uhr) (8427/EU XXVIII.GP)
10.01.2025 RAT: CM 1032/25 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 15. und 17. Januar 2025 (9:00 Uhr, 10:00 Uhr) (8306/EU XXVIII.GP)
13.01.2025 RAT: 5056/25 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 15. und 17. Januar 2025 (8:30 Uhr, 9:30 Uhr) (8427/EU XXVIII.GP)