EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-684/24 und C-685/24; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Finanzmarktrecht; (Zugang zu den) Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer eines Trusts oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung; Auslegung und Gültigkeit des Art. 31 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Einstufung als andere „Rechtsvereinbarung“; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Art. 114 und Art. 288 Abs. 3 AEUV; Grundsatz der praktischen Wirksamkeit; Vereinbarkeit nationaler Umsetzungsvorschriften betreffend den Zugang zu den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer mit den Vorgaben der Richtlinie 2015/849 sowie der (Art. 7, 8 und 47) GRC, Art. 6 und 8 EMRK sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (auch im Lichte des Urteils in den verb. Rs C-37/20 und C-601/20); Vorlage
Erstellt am 06.12.2024
Eingelangt am 11.12.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.897.490)
- EGH: RS C-684/24