EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-37/20; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 30 Abs. 9 der Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Voraussetzungen für die Beschränkung des Zugangs zu Informationen über die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer durch nationales Recht im Falle von "außergewöhnlichen Umständen"; Begriff der "außergewöhnlichen Umstände", des "Risikos" und des "unverhältnismäßigen Risikos"; nationale Bestimmung, die "außergewöhnliche Umstände" gleichbedeutend mit dem (in Art. 30 Abs. 9 genannten) unverhältnismäßigen "Risiko von Betrug, Entführung, Erpressung, Schutzgelderpressung, Schikane, Gewalt oder Einschüchterung" festlegt; Frage, ob ein Richter im Falle einer solchen Regelung die Bedingung der außergewöhnlichen Umstände außerachtlassen bzw. die Tragweite des Begriff der außergewöhnlichen Umstände selbst zu bestimmen hat; Voraussetzung für das Vorliegen eines allgemeinen bzw. eines spezifischen Risikos; Prüfungskriterien und Prüfungsumfang bezüglich des Vorliegens eines Risikos; Inanspruchnahme des Schutzes, der sich aus einer Zugangsbeschränkung ergibt; Abwägung widerstreitender Interessen; Vorlage
Erstellt am 09.03.2020
Eingelangt am 11.03.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.167.419)
- EGH: RS C-37/20
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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02.12.2022 | RAT: CM 5653/22 | EUTO
EU-Vorlage Tagesordnung |
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 7. Dezember 2022 (9:00 Uhr) (123197/EU XXVII.GP) |
05.12.2022 | RAT: 15658/22 | EUTO
EU-Vorlage Tagesordnung |
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 7. Dezember 2022 (9:00 Uhr) (123359/EU XXVII.GP) |