Rs C-37/20; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 30 Abs. 9 der Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Voraussetzungen für die Beschränkung des Zugangs zu Informationen über die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer durch nationales Recht im Falle von "außergewöhnlichen Umständen"; Begriff der "außergewöhnlichen Umstände", des "Risikos" und des "unverhältnismäßigen Risikos"; nationale Bestimmung, die "außergewöhnliche Umstände" gleichbedeutend mit dem (in Art. 30 Abs. 9 genannten) unverhältnismäßigen "Risiko von Betrug, Entführung, Erpressung, Schutzgelderpressung, Schikane, Gewalt oder Einschüchterung" festlegt; Frage, ob ein Richter im Falle einer solchen Regelung die Bedingung der außergewöhnlichen Umstände außerachtlassen bzw. die Tragweite des Begriff der außergewöhnlichen Umstände selbst zu bestimmen hat; Voraussetzung für das Vorliegen eines allgemeinen bzw. eines spezifischen Risikos; Prüfungskriterien und Prüfungsumfang bezüglich des Vorliegens eines Risikos; Inanspruchnahme des Schutzes, der sich aus einer Zugangsbeschränkung ergibt; Abwägung widerstreitender Interessen; Vorlage (15565/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-37/20 LIMITE
09.03.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-37/20; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 30 Abs. 9 der Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Voraussetzungen für die Beschränkung des Zugangs zu Informationen über die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer durch nationales Recht im Falle von "außergewöhnlichen Umständen"; Begriff der "außergewöhnlichen Umstände", des "Risikos" und des "unverhältnismäßigen Risikos"; nationale Bestimmung, die "außergewöhnliche Umstände" gleichbedeutend mit dem (in Art. 30 Abs. 9 genannten) unverhältnismäßigen "Risiko von Betrug, Entführung, Erpressung, Schutzgelderpressung, Schikane, Gewalt oder Einschüchterung" festlegt; Frage, ob ein Richter im Falle einer solchen Regelung die Bedingung der außergewöhnlichen Umstände außerachtlassen bzw. die Tragweite des Begriff der außergewöhnlichen Umstände selbst zu bestimmen hat; Voraussetzung für das Vorliegen eines allgemeinen bzw. eines spezifischen Risikos; Prüfungskriterien und Prüfungsumfang bezüglich des Vorliegens eines Risikos; Inanspruchnahme des Schutzes, der sich aus einer Zugangsbeschränkung ergibt; Abwägung widerstreitender Interessen; Vorlage

Erstellt am 09.03.2020

Eingelangt am 11.03.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.167.419)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
08.03.2023 RAT: WK 3272/23 EUB
Specialised Committee on Law Enforcement and Judicial Cooperation/Letter by EU co-chairs to UK co-chair on Court of Justice of the EU ruling in joined cases C-37/20 and C-601/20 (133479/EU XXVII.GP)
30.11.2022 RAT: 15481/22 EUST
Case before the Court of Justice of the European Union - Anti-Money Laundering Directive - Joined Cases C-37/20 and C-601/20 (Luxembourg Business Registers and Others) - Validity of the provisions on general public to the information on beneficial ownership (122391/EU XXVII.GP)
02.12.2022 RAT: CM 5653/22 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 7. Dezember 2022 (9:00 Uhr) (123197/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
02.12.2022 RAT: CM 5653/22 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 7. Dezember 2022 (9:00 Uhr) (123197/EU XXVII.GP)
05.12.2022 RAT: 15658/22 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 7. Dezember 2022 (9:00 Uhr) (123359/EU XXVII.GP)