EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-149/24; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Wettbewerbsrecht; Auslegung des Art. 4 Abs. 3 EUV; Grundsätze der Äquivalenz, der Effektivität und der Rechtssicherheit; unterschiedliche Fristen um einen Rechtsbehelf zur Überprüfung einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung einzubringen, je nachdem ob eine Verletzung des Unionsrechts oder – im Gefolge einer Entscheidung des nationalen Verfassungsgerichts – der nationalen Verfassung geltend gemacht wird; Verweis auf Urteile in den Rechtssachen C-676/17 und C-582/21; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung; Ersuchen um Auskunft an das vorlegende Gericht und Antwort dieses Gerichts
Erstellt am 16.12.2024
Eingelangt am 19.12.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.922.809)
- EGH: RS C-149/24