Rs C-149/24; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Wettbewerbsrecht; Auslegung des Art. 4 Abs. 3 EUV; Grundsätze der Äquivalenz, der Effektivität und der Rechtssicherheit; unterschiedliche Fristen um einen Rechtsbehelf zur Überprüfung einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung einzubringen, je nachdem ob eine Verletzung des Unionsrechts oder – im Gefolge einer Entscheidung des nationalen Verfassungsgerichts – der nationalen Verfassung geltend gemacht wird; Verweis auf Urteile in den Rechtssachen C-676/17 und C-582/21; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung; Ersuchen um Auskunft an das vorlegende Gericht und Antwort dieses Gerichts (7461/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-149/24; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Wettbewerbsrecht; Auslegung des Art. 4 Abs. 3 EUV; Grundsätze der Äquivalenz, der Effektivität und der Rechtssicherheit; unterschiedliche Fristen um einen Rechtsbehelf zur Überprüfung einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung einzubringen, je nachdem ob eine Verletzung des Unionsrechts oder – im Gefolge einer Entscheidung des nationalen Verfassungsgerichts – der nationalen Verfassung geltend gemacht wird; Verweis auf Urteile in den Rechtssachen C-676/17 und C-582/21; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung; Ersuchen um Auskunft an das vorlegende Gericht und Antwort dieses Gerichts

Erstellt am 16.12.2024

Eingelangt am 19.12.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.922.809)

  Aufklappen
Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-676/17 Rs C-676/17; rumänisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung des Art. 4 EUV, der Art. 17, 20, 21 und 47 GRC und des Art. 110 AEUV; Grundsatz der Rechtssicherheit, Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität: Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, nach der Frist für die Stellung eines Wiederaufnahmeantrags einen Monat nach Übermittlung des rechtskräftigen Urteils beträgt, Vorlage (9346/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-582/21 Rs C-582/21; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Wiederaufnahme eines Zivilverfahrens im Anschluss an eine Entscheidung des EuGH; Unterlassung der amtswegigen gerichtlichen Prüfung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln; Auslegung der Art. 4 Abs 3 und Art. 19 AEUV, der Grundsätze der loyalen Zusammenarbeit und der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts sowie des Äquivalenzgrundsatzes; nationale Bestimmung, die Wiederaufnahme im Anschluss an eine Entscheidung des nationalen Verfassungsgerichts ermöglicht, mit dem die Unvereinbarkeit einer nationalen Bestimmung mit höherrangigem Recht festgestellt wird; Frage, ob auch eine Entscheidung des EuGH als Grund für die Wiederaufnahme eines durch Versäumnisurteil rechtskräftig beendeten Verfahrens angesehen werden muss; Auswirkungen der Unterlassung der Anwendung der Verpflichtungen, die sich aus der Rechtssache C-176/17, Profi Credit, ergeben (amtswegige Prüfung eine Vertrags hinsichtlich missbräuchlicher Klauseln); Frage, ob der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts die Wiederaufnahme eines Zivilprozesses erfordert, in welchem die Prüfung der Missbräuchlichkeit von Klauseln unterblieben ist; Vorlage (82149/EU XXVII.GP)
  Aufklappen