EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-806/24; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Verbraucherrechte im Zusammenhang mit der Verwendung von künstlicher Intelligenz im Kontext der Rechnungserstellung für Nutzer von Mobilfunkdienstleistungen; Auslegung insbesondere von Art. 86 (Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall) der Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, von Art. 38 (Verbraucherschutz) und Art. 47 (wirksamer Rechtsschutz) GRC sowie des Effektivitätsgrundsatzes; Umfang der Verbraucherrechte betreffend die vom Mobilfunkbetreiber verwendeten Daten aus Verträgen und Algorithmen bei der Rechnungserstellung; Anwendbarkeit der Richtlinie 93/13/EWG und der Richtlinie 2011/83/EU auf KI gestützte automatisierte Entscheidungen; Nachprüfung automatisierter Entscheidungen durch einen Richter; (ethische und moralische) Anforderungen an Menschen, die mit der Überprüfung automatisierter Entscheidungen befasst sind; weitere Fragen zu den Folgen der Nichtbezahlung von Mobilfunkbeiträgen durch Verbraucher (vgl. dazu auch Rs.C-821/24); Vorlage
Erstellt am 24.01.2025
Eingelangt am 27.01.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.065.034)
- EGH: RS C-806/24