Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Durch den gegenständlichen Antrag sollen im Gesundheitstelematikgesetz 2012 sozialversicherungsrechtlich relevante Bestimmungen zum sogenannten EU-Rezept und zur EU-Patientinnenkurzakte/EU-Patientenkurzakte verankert werden.
Hintergrund der geplanten Bestimmungen ist, neben den Aspekten der Behandlungskontinuität und der Patientinnensicherheit/Patientensicherheit, die Fälschungssicherheit von in Österreich ausgestellten EU-Rezepten sowie der Abbau bürokratischer Hürden, womit auch der Prozess der Kostenerstattung von im Ausland eingelösten Verschreibungen erleichtert werden soll (Übersetzungen von Handelsnamen, Bestätigung der Abgabe etc.). Die gegenständlichen Bestimmungen betreffen vielfach Pensionistinnen/Pensionisten, die urlaubs- oder wohnortbedingt Verschreibungen im EU-Ausland einlösen müssen und insbesondere vom Übersetzungsservice innerhalb des Systems MyHealth@EU profitieren sollen. Mithilfe der EU-Patientinenkurzakte/EU-Patientenkurzakte soll die Anamnese durch Gesundheitsdiensteanbieter bei der Behandlung von Personen anderer Herkunftsstaaten, insbesondere hinsichtlich etwaiger Sprachbarrieren, erleichtert werden.
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2025/327 zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS – European Health Data Space), veröffentlicht am 5. März 2025. Der EHDS ist ein Kernstück der EU-Gesundheitsunion und soll Bürgerinnen/Bürgern mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben. Mitgliedstaaten müssen nationale Kontaktstellen einrichten und sich an die EU-Infrastruktur MyHealth@EU anbinden. Priorität haben elektronische Verschreibungen (EU-Rezept) und Patientinnenkurzakte/Patientenkurzakte. Österreich möchte diese Anwendungen schon vor dem verpflichtenden Start 2029 umsetzen, um EU-Fördermittel nutzen zu können.