Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 – SAG 2025 (42/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026 (Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 – SAG 2025)

Kurzinformation

Ziel

Ausgleich der indirekten CO2-Kosten

Inhalt

Förderung der indirekten CO2-Kosten

Stand: 08.09.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Infolge der anhaltend hohen Preise an den Energiemärkten wirken sich wirtschaftliche Belastungen auf Unternehmen in Bezug auf jene Kosten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise entstehen, in einem verstärkten Ausmaß aus. Dementsprechend soll den energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können und damit das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt.

Übermittelt von

Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus