Gewerbeordnung, Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, Änderung (55/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden

Kurzinformation

Ziel

Abwendung einer Verurteilung Österreichs durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Inhalt

  • Adaptierungen im Hinblick auf das Übereinkommen von Aarhus
  • Adaptierungen im Hinblick auf die Industrieemissionsrichtlinie
  • Adaptierungen im Hinblick auf die Seveso III – Richtlinie

Stand: 03.10.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Derzeit laufen folgende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich, von denen unter anderem das gewerbliche Betriebsanlagenrecht betroffen ist:
  • das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2014/4111 betreffend die Umsetzung des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Aarhus), in der Folge: "Aarhus-Konvention",
  • das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2020/2094 betreffend die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – in der Folge: "IE-R", 
  • das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2020/2104 betreffend die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (in der Folge: "Seveso III – RL"), Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich.
Im "Aarhus-Vertragsverletzungsverfahren" werden Österreich Verstöße gegen die Aarhus-Konvention vorgeworfen; im "IE-R – Vertragsverletzungsverfahren" und im "Seveso III – Vertragsverletzungsverfahren" wird von der Europäischen Kommission gegenüber Österreich der Vorwurf der nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht korrekten Richtlinienumsetzung erhoben.

Das "IE-R – Vertragsverletzungsverfahren" erstreckt sich unter anderem auch auf das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen.

Mit den vorgeschlagenen Novellen soll den in den Vertragsverletzungsverfahren geäußerten Bedenken der Europäischen Kommission für den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts und für den Bereich des Emissionsschutzrechts für Kesselanlagen Rechnung getragen werden.
 

Übermittelt von

Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus