Preisgesetz, Energie-Control-Gesetz, Änderung (90/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über Preise für Sachgüter und Leistungen getroffen werden (Preisgesetz 1992) und das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Stabilisieren der österreichischen Energie- und Treibstoffpreise
  • Dämpfen der Treibstoffpreissteigerungen
  • Verhindern eines Inflationsschocks
  • Verhindern von außerordentlichen Einnahmen für Staat und Unternehmen in Krisensituationen

Inhalt

Gesetzliche Grundlage, um als Bundesregierung auf aktuelle und zukünftige Krisensituationen und Treibstoffpreisentwicklungen flexibler reagieren zu können

Stand: 19.03.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Steigen die Diesel- und/oder Euro-Super-Preise in einem ungewöhnlichen Ausmaß an und hat dies zu volkswirtschaftlichen Verwerfungen bzw. einer Krise geführt, soll die Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen notfalls mit Verordnung volkswirtschaftlich gerechtfertigte Margen bestimmen können.

Von einer volkswirtschaftlichen Verwerfung soll jedenfalls dann ausgegangen werden können, wenn die im Oil-Bulletin der Europäischen Kommission jeweils eingemeldeten Nettopreise innerhalb zweier Monate um mehr als 30 Prozent gestiegen sind.

Sobald sich die für die Preisbestimmung maßgeblichen Verhältnisse wesentlich ändern, soll die Margenbegrenzung entsprechend abgeändert oder aufgehoben werden. Der jeweilige maximale Zeitraum für eine Margenbegrenzung soll ein Monat sein, wobei deren Auswirkungen laufend evaluiert werden sollen.

Die Kontrolle der Margen soll durch die E-Control erfolgen. Sie soll entsprechende Auskünfte bei den betroffenen Unternehmen verlangen können.

Übermittelt von

Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus