Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, Änderung (92/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

Inhalt

Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

Stand: 25.03.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

Etablierte Unterstützungsleistungen fürs Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.
Im Sinn einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

Themen

Übermittelt von

Korinna Schumann

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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