Stellungnahme zu 23/BI (156/SBI)

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "Ergänzung § 135 ASVG – Anerkennung der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege als Medizingruppe / Gesundheitsdienstanbieter (GDA)" (23/BI)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:

Ich vertrete die Ansicht, dass jede Tätigkeit einer selbständigen Diplomierten
Pflegekraft als Medizinische Hauskrankenpflege von der Sozialversicherung im Wege der Kostenerstattung vergütet werden muss. Genauso, wie die Leistungen von ähnlich qualifizierten Berufsgruppen eben auch kostenerstattet werden.

Mein Hauptargument für das Vorhaben:

Die in der Satzung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geregelten
Zuschüsse für Medizinische Hauskrankenpflege (MHKP) sind deutlich schlechter gestellt im Vergleich zu den Kostenerstattungen für ähnlich
qualifizierte Berufsgruppen wie Physio-, Ergo- oder Logotherapeuten.

Während Physiotherapie-Kunden nur 36% des Rechnungsbetrages selbst zu tragen haben, sind es bei den pflegebedürftigen Kunden satte 84% Selbstbehalt. Hier ist die Ungleichbehandlung der pflegebedürftigen Kunden sehr deutlich erkennbar. (Berechnung siehe Anhang)

Meine Verbesserungsvorschläge:

Für den Anfang benötigt es zwei konkrete Maßnahmen:

Erstens: In § 135 ASVG ist die Medizinische Hauskrankenpflege der ärztlichen Hilfe gleichzustellen.

Zweitens: Es sind von der Sozialversicherung mit dem ÖGKV Tarifverhandlungen für die Berufsgruppe der Pflege abzuschließen.