Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "Ergänzung § 135 ASVG – Anerkennung der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege als Medizingruppe / Gesundheitsdienstanbieter (GDA)" (23/BI)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Die (akademisierte) Berufsgruppe des gehobenen Dienstes für Gesundheit- und Krankenpflege (DGKP) ist qua Ausbildung (inkl. Spezialisierung und Sonderausbildung bzw. Weiterbildung) befähigt eine Vielzahl an sich ärztlicher Tätigkeiten zu übernehmen. Positive Beispiele zeigen sich dazu im internationalen Vergleich. Für die meisten dieser Tätigkeiten, die auch im GuKG als "Eigenverantwortlich" geregelt sind, bedarf es immer noch in irgendeiner Form eine ärztliche Anordnung. Dieser Umstand verzögert und erschwert ein rasches intervenieren im Sinne von Patienten. Insbesondere seien genannt; Anpassen der medikamentösen Therapie bei Diabetes, Schmerztherapie oder Wundmanagement oder durchführen von sonstigen ärztlich angeordneten Therapien, zB Infusionstherapie.
Im Bereich der Freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (HeimAufG) ist die ärztliche Anordnung (ausgenommen Medikamente) in höchstem Maße hinderlich. (Anm. die meisten Ärzte wissen über die rechtliche Situation und Dringlichkeit nicht Bescheid) Der gesetzliche Auftrag der unmittelbaren Meldung trägt im Zeitraum bis zum Vorliegen des Attestes, oft mehrere Tage, wesentlich zu einer Versorgungslücke bei.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
DGKP sind bereits jetzt befähigt, eine Vielzahl ärztlicher Tätigkeiten in die Anforderungen der tgl. Pflege mit einzubeziehen. Die dzt. rechtliche Situation verhindert in Teilen eine adäquate Versorgung von Menschen.
Mit der Kompetenzerweiterung werden wahrscheinlich auch mehr DGKP die Herausforderung Pflegeheim suchen, dzt. konzentriert sich die Berufsgruppe aus diesem Grund Richtung KH.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Mit einer Ausweitung der TATSÄCHLICH EIGENVERANTWORLTICHEN Kompetenzen würden vor allem im Setting Pflegeheim Ambulanzbesuche, KH-Aufenthalte und Arztvisiten deutlich reduziert werden. Die Versorgungslücke im HeimAufG könnte geschlossen werden.
Dazu ist allerdings vor allem im Setting Pflegeheim eine Erhöhung des Personalschlüssels im Bereich der Pflegeassistenz und der Pflegefachassistenz nötig, da immer noch viele DGKP tgl. PA-Tätigkeiten durchführen müssen, um auch nur die Grundversorgung der Klienten sicher zu stellen.