Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "Unsere Kinder brauchen Unterstützung JETZT und nicht irgendwann! Stoppt die NOT im Bildungsbereich!" (32/BI)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Initiative des Vereins Inklusion Österreich „Unsere Kinder brauchen Unterstützung JETZT und nicht irgendwann! Stoppt die NOT im Bildungsbereich“ stellt wichtige Forderungen in Bezug auf Inklusion und Sonderpädagogik im österreichischen Bildungssystem.
Eine evidenzbasierte Betrachtung zeigt deutlich, dass eine Anhebung des Quotendeckels für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) nicht nur bildungspolitisch, sondern auch menschenrechtlich zwingend erforderlich ist.
Aus pädagogischer Forschung ist gut belegt, dass Kinder mit Förderbedarf dann stabile Lernfortschritte erzielen, wenn Unterstützung zeitnah, kontinuierlich und in ausreichender Intensität bereitsteht (vgl. Hattie, 2009; Hattie & Timperley, 2007; Textor, 2015; Werning & Arndt, 2013).
Der Abstand zwischen der realen SPF-Quote von 5,6 Prozent und der seit Jahrzehnten unveränderten Bundesannahme von 2,7 Prozent führt zu systematischer Unterversorgung an einer Stelle, die besonders gravierende Konsequenzen hat. Fehlende Ressourcen für die Unterstützung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben nachweislich deutliche negative Folgen: höhere Belastung der Lehrkräfte, geringere individuelle Förderung, höhere Exklusionsrisiken sowie langfristige Nachteile in Bildungsbiografien (vgl. Bosse, Jäntsch & Spörer, 2015; Lindmeier & Lütje-Klose, 2015; Werning & Arndt, 2013)
Aus wissenschaftlicher Sicht ist es deshalb fachlich nicht haltbar, die Versorgung an historischen Schätzungen auszurichten, die nicht mit der realen Population der Schüler*innen übereinstimmen.
Gleichzeitig verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK), insbesondere Artikel 24, Staaten dazu, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten (BMSGPK, 2016). Dazu gehört die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen und personeller Ressourcen, um Benachteiligungen zu verhindern (Committee on the Rights of Persons with Disabilities, 2023). Wenn nur etwa die Hälfte der notwendigen Stunden für die Förderung von Schüler*innen mit SPF finanziert wird, entsteht ein strukturelles Defizit, das mit den Anforderungen der UNBRK nicht vereinbar ist. Inklusion ist nicht nur ein Ziel, sondern eine rechtliche Verpflichtung, die bedarfsgerechte Ressourcen voraussetzt.
Die geforderte schrittweise Anhebung auf zumindest 3,1 Prozent ab dem kommenden Schuljahr ist aus wissenschaftlicher und menschenrechtlicher Perspektive ein Mindestschritt, um die wachsende Diskrepanz zwischen Bedarf und Versorgung zu reduzieren. Sie stellt keine überzogene Forderung dar, sondern eine notwendige Angleichung an die Realität in den Schulen und an internationale Verpflichtungen. Jede weitere Verzögerung verschärft bestehende Ungleichheiten und belastet das Bildungssystem zusätzlich.
Langfristig müssen auf diesen ersten Schritt jedoch weitere Maßnahmen folgen: Ziel systemischer Entwicklungsprozesse muss eine tatsächliche gleichberechtigte Teilhabe an Bildung im Sinne der vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sein. Eine verbesserte Finanzierung des bestehenden Systems stellt dabei einen ersten Schritt dar, der bestehende Defizite abmildert, jedoch keine grundlegende strukturelle Transformation bewirkt. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich diesbezüglich unmissverständlich aufgezeigt, dass das gegenwärtige Schulsystem den Anforderungen der UN-BRK nicht entspricht, und zugleich klare Zielsetzungen für notwendige Reformprozesse formuliert, um ein inklusives, UN-BRK-konformes Bildungssystem zu etablieren (Committee on the Rights of Persons with Disabilities, 2023).
Kurz gesagt: Die Anhebung des Förderschlüssels ist kein optionales Reformvorhaben, sondern eine Voraussetzung, dass Kinder mit SPF ihr Recht auf Bildung gleichberechtigt wahrnehmen können.
Für den Fachbereich Inklusionspädagogik der Pädagogischen Hochschule Salzburg
HS-Professorin Mag.a Dr.in Verena Hawelka
Professorin Mag. a Dr. in Irene Moser
Professorin Mag. a Dr. in Theresa Thalhamer
Professorin Mag. a Maria Kreilinger
HS-Professorin Mag. a Dr. in Judith Kainhofer
HS-Professor Mag. Dr. Wolfgang Plaute
Professorin Mag. a Bettina Mössenböck
Pauline Schaffer, BED MED
Johanna Rohringer, BA MA
Literaturverzeichnis
BMSGPK (2016). UN-Behindertenrechtskonvention: Deutsche Übersetzung der Konvention und des Fakultativprotokolls. BMSGPK.
Bosse, S., Jäntsch, C., & Spörer, N. (2015). Belastungserleben von Lehrkräften in inklusiven Schulen. Empirische Sonderpädagogik, 7(4), 343–359.
Committee on the Rights of Persons with Disabilities (2023). Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Austria (CRPD/C/AUT/CO/2-3). United Nations. https://undocs.org/CRPD/C/AUT/CO/2-3
Hattie, J. (2009). Visible learning: A synthesis of over 800 meta-analyses relating to achievement. Routledge.
Hattie, J., & Timperley, H. (2007). The power of feedback. Review of Educational Research, 77(1), 81–112. https://doi.org/10.3102/003465430298487
Heimlich, U. (2017). Inklusion und Sonderpädagogik: Eine Einführung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
Lindmeier, C., & Lütje-Klose, B. (2015). Inklusion als Herausforderung für Schule und Unterricht. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
Textor, A. (2015). Einführung in die Inklusionspädagogik. Klinkhardt.
Werning, R., & Arndt, A.-K. (2013). Inklusion: Kooperation und Unterricht entwickeln. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.