Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "Lebensraum unserer Kinder schützen! GEFAHR IN VERZUG – Schwere Vorwürfe gegen die WHO! Unverzügliches Handeln ist dringend geboten, um die Änderungen der IGV abzuwehren. Widerspruch einlegen!" (21/BI)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Besorgter Bürger
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
In den letzten Jahren hat die WHO fragwürdige Vorschläge im Sinne des Kindeswohl und der Gesundheit, erstellt. Im Rahmen der neuen Gesetzesänderungen der WHO wird diese fragwürdige Praxis unterstrichen.
Folgende Argumente habe ich aus der Petition, "NEIN zu den neuen WHO-Gesundheitsvorschriften" auf openpetition, übernommen und stimme diesen Inhalt vollends zu.
Auch stimme ich der kritischen Stimme von Elisabeth Albrecht und ihrer Bürgerinitiative (https://www.die-eiche.at/oma) vollinhaltlich zu.
Nachfolgend benennen wir die schwerwiegendsten Änderungen:
Der WHO-Generaldirektor allein – und nicht ein Gremium aus Fachleuten – soll in Hinkunft entscheiden, ob eine Pandemie vorliegt und welche Maßnahmen diesbezüglich von den einzelnen Mitgliedstaaten zu ergreifen sind (1).
Für diese Entscheidungen des WHO-Generaldirektors ist keinerlei Überprüfungsmöglichkeit durch eine Kontrollinstanz vorgesehen. Das heißt, selbst wenn es eindeutig ist, dass die Entscheidung des WHO-Generaldirektors falsch ist, kann diese nicht angefochten oder außer Kraft gesetzt werden.
Dabei ist zu beachten: Die WHO wird überwiegend durch zweckgebundene Spenden finanziert. Im Budget 2024/25 sind dies 70% der gesamten Finanzmittel der WHO (2). Zweckgebunden heißt dabei, dass der Spender bestimmt, wofür seine Spende zu verwenden ist, was den Spendern große Einflussnahme auf die WHO ermöglicht, denn „wer zahlt, schafft an!"
Weiters zu beachten ist, dass diese zweckgebundenen Gelder häufig von Privatspendern und NGOs mit Nähe zur Impf- und Pharma-Industrie stammen (3), bei denen Eigeninteressen an der Ausrufung einer Pandemie absolut nicht auszuschließen sind. Im Pandemiefall werden die normalerweise Jahre dauernden Zulassungsfristen für neue Arzneimittel und Impfungen, die in der Pandemie benötigt werden, durch Notzulassungen bzw. teleskopierte Zulassungsverfahren auf wenige Monate herabgesetzt (4). Damit verringern sich aber freilich auch der Aufwand und die Kosten des Zulassungsverfahrens in bedeutendem Umfang. Zudem werden die in einer Pandemie benötigen Arzneimittel und Impfungen in einer Pandemie freilich in enormem Ausmaß verkauft.
Die Ausrufung einer Pandemie kann daher für die Spender größte wirtschaftliche Vorteile bringen, weshalb eine Beeinflussung des WHO-Generaldirektors über die finanzielle Abhängigkeit der WHO von den Spendern zu deren Vorteil nicht ausgeschlossen werden kann.
Dazu kommt, dass der momentane WHO-Generaldirektor, Tedros Adhanom Ghebreyesus, ohnehin bereits ein Naheverhältnis zur Impfindustrie hat, denn er war einst Mitglied in den Vorständen von "GAVI-The Vaccine Alliance" und "The Global Fund" (5). Zudem werden ihm als Mitglied der äthiopischen Regierung (2005 - 2016) schwere Vorwürfe wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen gemacht (6). Vor diesem Hintergrund sind die Unabhängigkeit seiner Entscheide und seine moralische Integrität stark anzuzweifeln.
Zusätzlich zu all dem verlangen die IGV die Bekämpfung von „Fehl- und Desinformation" (7). Die WHO will so ein jedenfalls abzulehnendes „Wahrheitsmonopol" in Gesundheitsfragen erlangen und Zensur ermöglichen (8).
Weitere kritische Themen betreffen zudem globale Gesundheitszertifikate (9), eine Finanzierungspflicht für WHO-Aktivitäten (10) sowie Verletzungen der DSGVO (11).
Zu beachten ist, dass die WHO bei den Änderungen der IGV aus dem Jahr 2022 keinerlei Rücksicht auf die Fristen für die Benachrichtigung der Mitgliedstaaten nimmt (11). Es ist daher davon auszugehen, dass auch bei den Änderungen vom 01.06.2024 die Notifizierungsfristen unbeachtet bleiben. Unverzügliches Handeln von Österreich ist daher dringend geboten, um diese Änderungen abzuwehren.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Die WHO sollte wie gehabt NUR eine überstaatliche Organisation bleiben die keine Befugnisse oder eingriffsrechte durch und in die österreichische Exekutive, Judikative oder Legislative, und auf die einzelnen und souveränen Nationen, haben darf.
Auch sollen keinerlei Verträge mit Österreich und den einzelnen Staaten so abgeschlossen werden die, die staatlichen Organe der einzelnen Nationen verpflichtet die "VORSCHLÄGE" der WHO durchsetzen zu müßen.
Die WHO soll weiterhin eine NGO bleiben die ein Vorschlagsrecht gegenüber der Nationen besitzt.
In dem Sinne der oben genannten Punkte soll die österreichische Regierung keinerlei Verträge eingehen, in deren die WHO irgendeine Befugnis oder eine Gewaltendurchsetzung gegenüber Österreich, besitzt.
Österreich muss gegenüber der WHO rechtlich unabhängig bleiben.