Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 372/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Veränderungen die hier seitens der Regierung vorgeschlagen werden sind in manchen Bereichen sicher diskutierbar, im großen und ganzen sind sie aber leider eine reine Anlassgesetzgebung die keine Chance hat die gesetzen Ziele umzusetzen.
Betreffen der neuen "Eingangshürde" des erweiterten psychologischen Gutachtens: Ich finde diese Initiative durchaus in Ordnung, ein solches Gutachten sollte man mitunter standardisiert aufsetzen und für alle Personen zur Anwendung bringen die mit Waffen zu tun haben. (zivile Waffenbesitzer genauso wie berufliche Waffennutzer und Beamte) Dann wäre das Ergebnis auch wiederverwendbar und das wäre wohl die beste "Abwehr" gegen Fälle wie den Amoklauf von Graz. Es ist aber aus Gründen der Rechtssicherheit absolut abzulehnen dieses Gutachten rückwirkend zu fordern. (Und wenn man das tut müsste man einen vollen finanziellen Ausgleich vorsehen für all jene Personen die im guten Glauben auf die aktuelle Rechtslagen Ausgaben getätigt haben.)
Ad Probe-WBK / Erneuerung nach 5 Jahren: Der Sinn dieser Maßnahme verschließt sich mir völlig. Personen die kriminelle Tätigkeiten planen (lassen wir mal aussen vor, dass solche Personen schon heute in den allermeisten Fällen nicht zu legalen Waffen greifen, sondern sich Waffen illegal besorgen) werden nicht fünf Jahre warten bevor sie ihre Tat begehen. Und Personen die aufgrund einer Veränderung ihrer Lebenslage in eine Straftat schlittern sind nach zehn Jahren genauso anfällig dafür wie nach fünf. Die Maßnahme ist völlig weltfremd und sinnlos. Im Gegenteil haben wir hier wieder das Thema der Rechtssicherheit: Jemand der Sorge haben muss, dass er, ohne dass er einen Fehler gemacht hat, nach fünf Jahren seine Waffenbesitzberechtigung wieder verliert geht ein Glücksspiel ein mit teilweise relativ viel Geld. Und noch viel schlimmer: Wenn so eine Person in diesen fünf Jahren eine Ausbildung zu einem Beruf macht die das Tragen einer Waffe voraussetzen kann diese Person dadurch mitunter eine Berufsberechtigung verlieren bevor sie wirklich angefangen hat. Diese Regelung gehört ersatzlos gestrichen und weiterhin hervorgehoben, dass nachträgliche Beurteilungen ausschließlich im Anlassfall gemacht werden dürfen.
Sebliges gilt auch für die Forderung des erneuten psychologischen Gutachtens nach fünf Jahren für alle Legalwaffenbesitzer. Das ist ein unglaublicher finanzieller Aufwand, ein riesen Problemthema wenn man sich hier der Willkür eines Psychologen aussetzen muss obwohl man sich die gesamte Zeit durch rechtstreu und unauffällig verhalten hat und am Ende nur eine Schikane ohne wirklichen Hintergrund und Sinn.
Lassen Sie mich in diesem Zuge die Sache auch noch von der anderen Seite beleuchten: Fünf Jahre ist ein viel zu langer Zeitraum um psychische Veränderungen rechtzeitig zu erkennen. Um Amokläufe, Kurzschlusshandlungen oder andere Affekttaten zu verhindern müsste man wöchtenliche psychologische Tests durchführen, und das ist völlig illusorisch. Das "Glück" zu haben einen Test genau an dem einen Zeitpunk zu machen an dem die Person aufgebracht/psychisch instabil ist hat eine ähnliche Erfolgsaussicht wie ein 6er im Lotto.
Ad WBK für C-Waffen: Die Idee erschließt sich mir auch nicht ganz, aber ich habe mit dem Thema kein größeres Problem. C-Waffen zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie für viele der typsichen Problemszenarien (wie z.B. dem Amoklauf in Graz) nicht geeignet wären, weil sie eine viel zu begrenzte Schussfolge haben um dafür sinnvoll einsetzbar zu sein. Genau darum gibt es ja die Unterscheidung von Langwaffen der Kategorie B und C. Die einzige Lücke die ich in der Regelung sehe ist im Umfeld der regelmäßigen Überprüfungen. In der alten Regelung war es so, dass aktive Sportschützen (die Bewerbsergebnisse bei der Überprüfung vorweisen konnten) keinen weiteren Fähigkeitsnachweis mehr bringen mussten für den Umgang mit ihrer Waffe. Kategorie C Waffen sind aber neben diversen Sportschützen auch vor allem bei der Jagd im Einsatz. Man müsste Jägern dort eine ähnliche Möglichkeit geben ohne die wiederkehrende Auffrischung des "Waffenführerscheins" ihre Berechtigung zu erhalten. (Vor allem auch weil der Waffenführerschein in seiner aktuellen Form primär auf Kurzwaffen ausgerichtet ist...)
Ad Verkauf über den Händler: Den Paragraphen halte ich für inhaltlich verfehlt, aber nur in einem Detail: Anstatt den Verkauf über einen Händler zu fordern sollte man einführen, dass die Abwicklung der Übertragung bei einem Händler durchzuführen ist und dafür auch eine fixe Bearbeitungsgebühr festsetzen. Hier den Zwang hineinzubringen, dass ich mich potentiell den nachteilhaften Verkaufskonditionen eines Händlers aussetzen muss ist in meinen Augen widersinnig. In der Gesamtheit halte ich das Problem aber für überschaubar. Es gibt genug Händler die kundenfreundlich genug sind das ordentlich abzuwickeln, es ist aber sehr wohl ein unnötig weiter Eingriff in die Privatautonomie.
Ad Wartezeit beim Waffenkauf: Diese neue Regelung sehe ich agnostisch, kann man schon machen, vor allem wenn es "nur" um Personen geht die noch keine Waffe besitzen. Ob die verlängerte Wartezeit wirklich einen Mehrwert bringt wage ich zu bezweifeln, habe aber keine tieferen Bedenken dahingehend.
Ad Waffen erst ab 25: Diese Regelung sehe ich mehrfach bedenklich. Einerseits haben wir genügend Berufe die Waffenverwendung bedingen und die durchaus auch bereits von jüngeren Leuten erlernt und ausgeübt werden können, andererseits haben wir eine lange Tradtion auch mit jüngeren Personen in der Jagd tätig zu werden, und man darf auch nicht vergessen, dass wir eine lange Tradition im Jugendsport haben und auch dort viele Talente heranwachsen lange bevor sie 25 Jahre alt werden. Ausserdem ist es endlich an der Zeit, dass wir uns in Österreich entscheiden ab wann eine Person voll eigenverantwortlich sein soll. Momentan ist das mit dem 18. Lebensjahr, und ab dem Zeitpunkt sollten einem jungen Menschen alle Möglichkeiten eines Erwachsenen offen stehen. Wir können gerne gesellschaftlich über eine Anpassung dieser Altersgrenze diskutieren, aber diese Grenze sollte die einzige Grenze bleiben die für persönliche Berechtigungen ausschlaggenbend ist. Die neue Altersregelung ist dahingehend entschieden abzulehnen.
Ich würde Sie dringend ersuchen diesen Entwurf nochmal zu überarbeiten und ein Gesetz zu beschließen das zwar robust ist in dem Zweck den es verfolgt aber ohne gesetzestreue Legalwaffenbesitzer unnötig zu bestrafen für ihren Beruf oder ihr Hobby