Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 372/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird
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Inhalt
Stellungnahme zum neuen Waffengesetz 2025
Im Zentralen Waffenregister / BMI- Österreich gibt es Stand 1. April 2025 registrierte Schusswaffen:
- 540.000 Waffen Kategorie B (Pistolen, Revolver, halbautomatische Gewehre)
- 830.000 Waffen Kategorie C (Repetierbüchsen, Flinten und kombinierte Jagdgewehre)
Das neue Waffengesetz schreibt für den Besitz der 830.000 Stück Kategorie C Waffen eine Waffenbesitzkarte und ein psychologisches Gutachten, sowie die Anhebung des Mindestalters von 18 auf 21 Jahre vor.
Für die Ausstellung der Waffenbesitzkarten sind in Österreich 79 Bezirkshauptmannschaften und in den Städten die Polizeiinspektionen zuständig. Verwaltungstechnisch müssten demnach pro Behörde ca. 8.000 Kat. C Waffen in bestehende und neu auszustellende Waffenbesitzkarten eingetragen werden.
Verwaltungstechnisch ist diese zusätzliche Arbeit neben dem Tagesgeschäft und bei gleichzeitig sehr knapper Personalsituation kaum lösbar.
Von den 830.000 Stück Kategorie C Waffen werden viele Besitzer keine neuen Waffenbesitzkarten beantragen. Somit werden durch das neue Gesetz tausende illegale Waffen geschaffen und tausende zusätzliche Strafverfahren ausgelöst.
Viele Besitzer der 830.000 Kategorie C Waffen werden versuchen, ihre Waffen am Gebrauchtwaffenmarkt zu verkaufen. Die Folgen sind ein dramatischer Preisverfall und Umsatzverlust für den Fachhandel. Ähnlich wie nach der Waffengesetzesnovelle in der Schweiz 1999 wird diese Gesetzesvorlage eine massive Insolvenzwelle und Mitarbeiterkündigungen in der österreichischen Waffenbranche auslösen.
Lösungsvorschläge / Forderungen als Fachhändler an das neue Waffengesetz:
- Aufhebung der Stückzahlen-Beschränkung bei den Waffenbesitzkarten in der
Kategorie B. Die Schweiz, Slowenien, Tschechische und Slowakische Republik haben keine Platzbeschränkungen. Warum nicht auch in Österreich? In unseren Nachbarländern gibt es durch diese Regelung keine erhöhte Deliktsrelevanz mit legalen Schusswaffen. Eine Aufhebung der Platzbeschränkung bewirkt eine Verschlankung in der Verwaltung und schafft jene Kapazitäten, die durch die neue Waffengesetzesnovelle erforderlich werden. Der österreichische Waffenhandel könnte damit seinen Umsatzverlust kompensieren und unsere Arbeitsplätze erhalten.
- Keine Platzbeschränkung bei WBK- Neuausstellungen für Waffen der
Kategorie C. Damit kann der legale Markt die meisten der 830.000 Kategorie C Waffen aufnehmen und die gesetzesbedingte Schaffung illegaler Waffen vermeiden. Auch hier ergibt sich die Kompensation von Umsatzverlusten und der Erhalt des legalen Waffenhandels als Partner des Staates: nicht nur wegen der Steuereinnahmen, vor allem auch aus Sicht des beabsichtigten Verbotes des privaten Waffenhandels und Übertragung dieses Bereichs auf den konzessionierten Waffenfachhandel.
- Verbot des Waffenhandels von Privat zu Privat für alle Waffenkategorien A, B, C, Abwicklung dieser Ummeldungen durch den Waffenfachhandel und/oder durch die Waffenbehörde. Die Autorisierung des Waffenfachhandels zur Ummeldung sollte nicht nur für Kategorie C, sondern auch für die Kategorien A und B erfolgen. Bisher waren Ummeldungen für die Kategorien A und B nur der Behörde vorbehalten ist. Dadurch ergibt sich eine Entlastung für die Behörde.
- Unterschiedliche Mindestalter für den Waffenkauf 25 Jahre / 21 Jahre sind nicht nachvollziehbar. Das Kaufalter von 21Jahren für Kategorie C Waffen in Kombination mit einem waffenrechtlichen Dokument und einem psychologischen Gutachten ergibt im Vergleich mit Kategorie B Waffen, Mindestalter 25 Jahre, waffenrechtliches Dokument und psychologisches Gutachten keinen Sinn. Mit 19 Jahren werden in Österreich junge Menschen zum Militärdienst mit der Waffe eingezogen, ab dem 16. Lebensjahr gilt das Wahlalter. Dafür ist man mündig, aber für eine Kat. B Waffe erst mit 25 Jahren ? Unser Vorschlag: Angleichung des Kaufalters für Kategorien B und C einheitlich ab dem 21 Lebensjahr.
- Möglichkeit zur straflosen Abgabe illegal besessener Waffen. Die letzten Kriege (2. Weltkrieg, Jugoslawien-Krieg, aktuell der Ukraine Krieg) haben und werden viele illegale Waffen hervorbringen. Nicht vergessen sollten wir auch illegal besessene Waffen/Gegenstände, die durch Gesetzesänderungen vom legalen in den illegalen Besitz kamen (Pumpguns, Kleinkaliber Halbautomaten, nicht gemeldete Kategorie C Waffen, Opas Erbstücke, lange Magazine etc.). Hier muss eine sinnvolle Amnestie-Regelung mit der Möglichkeit zur straflosen Abgabe geschaffen werden.
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