Stellungnahme zu 372/A (315/SN)

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Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 372/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme von feuerlinie.at - die Sportschützen-Community zur geplanten Verschärfung des Waffengesetzes

Präambel

feuerlinie.at versteht und unterstützt das Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken und den verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen zu gewährleisten. Gleichzeitig ist es unser Anliegen, dass die Gesetzgebung praxisnah, verhältnismäßig und umsetzbar bleibt. Die folgenden Punkte spiegeln die wesentlichen Anliegen der Sportschützen, Sammler und legalen Waffenbesitzer wider.

1. Keine Beschränkung der Anzahl von Schusswaffen Kat. B und Kat. C für WBK und WP-Inhaber

Eine pauschale Beschränkung der Anzahl von Schusswaffen der Kategorien B und C ist sachlich nicht gerechtfertigt. Wir fordern daher – in Anlehnung an die Praxis vieler europäischer Länder – eine unbegrenzte Anzahl an Plätzen für Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses. Diese Personen haben sich bereits einem umfassenden ärztlichen und behördlichen Prüfverfahren unterzogen. Für diesen erheblichen Aufwand sollte ihnen im Gegenzug die Möglichkeit eingeräumt werden, eine unbegrenzte Anzahl an Schusswaffen legal zu besitzen.

Wird diesem Vorschlag nicht gefolgt, schlagen wir als Kompromiss folgende Anzahl an Waffenplätzen vor:

- Kategorie C: keine Beschränkung.
- Kategorie B: anfangs 2 Plätze, alle 2 Jahre automatisch und ohne Antrag weitere 2 Plätze bis maximal 10 Plätze.
- Zubehör und Wechselsysteme: unbegrenzte Anzahl.
- Ausnahmen für Sportschützen und Sammler: einfacher durchsetzbar (Rechtsanspruch) und weniger bürokratisch.

2. Abkühlfrist für WBK-Inhaber streichen

Die vorgesehene verlängerte Abkühlfrist für den erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe für WBK-Inhaber ist nicht sachgerecht. Bereits der vorgeschriebene Ablauf zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte mit Waffenführerschein, psychologischem Gutachten, Beantragung und Ausstellung der WBK führt zu einer mehrwöchigen bis mehrmonatigen Wartezeit. Diese Phase erfüllt bereits den Zweck einer Abkühlzeit. Eine zusätzliche Frist ist überflüssig.

3. Registrierung bestehender Kategorie-C-Waffen aufschieben

Die Pflicht, alle bereits vorhandenen Kategorie-C-Waffen (über 800.000 Stück) auf eine WBK einzutragen, bedeutet einen immensen Verwaltungsaufwand der personell in den Waffenbehörden erster Instanz unmöglich zu bewältigen sein wird. Hier würde es durch diesen extremen Aufwand wohl zu mehrmonatigen bis mehrjährigen Wartezeiten bei der Beantragung einer WBK kommen und erhebliche Einschränkungen für den Bürger-Service in den Bezirkshauptmannschaften bedeuten. Zudem besteht die Gefahr, dass Waffenbesitzer diesen Weg scheuen und so ungewollt in die Illegalität gedrängt werden.

Unsere Forderung:

- Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
- Aufstockung des entsprechenden Personals bei den Behörden um min. 100%.
- Jederzeit straffreie Abgabe von Waffen der Kategorie C ohne Konsequenzen.

4. Überprüfung der Verwahrung nur bei Anlass

Die regelmäßige Kontrolle der Verwahrung im Abstand von fünf Jahren bindet unnötige Ressourcen bei den Polizeibehörden und würde bei mehreren Hunderttausend neuen WBK-Inhabern zu einer unmöglichen Aufgabe. Stattdessen sollte eine Überprüfung nur bei konkretem Verdacht auf Fehlverhalten erfolgen. Dies entlastet die Exekutive und verhindert unnötige Eingriffe bei gesetzestreuen Bürgern.

5. Preisdeckel für Psychologisches Gutachten

Das verpflichtende psychologische Gutachten darf keinesfalls teurer werden als bisher (283,20 Euro). Höhere Kosten würden das Sportschießen zu einem Luxussport machen und den Zugang unnötig erschweren.

6. Preisdeckel für den Waffenführerschein

Analog zum Preis des psychologischen Gutachtens sollte ein Preisdeckel von 60 Euro für den Waffenführerschein festgelegt werden. Die aktuell steigende Nachfrage führt zu Preisspekulationen, und Beträge von 100 Euro und mehr sind inzwischen keine Seltenheit.

7. Waffenführerschein nur einmalig

Die wiederholte Absolvierung des Waffenführerscheins alle fünf Jahre ist nicht sachgerecht. Eine einmalige Absolvierung vor der Beantragung der WBK ist ausreichend, da die waffenrechtliche Verlässlichkeit ohnehin in regelmäßigen Abständen überprüft wird.

8. Verlässlichkeit und Ombudsstelle

Es braucht klarere Regeln bei der Bewertung der Verlässlichkeit, um willkürliche Entscheidungen einzelner Behördenmitarbeiter zu verhindern. Dazu fordern wir die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsgerichtsstelle bzw. eines Ombudsmanns für Sportschützen, an den sich Betroffene wenden können.

Darüber hinaus sollte klar festgelegt werden, dass nur schwere Verstöße – wie vorsätzliche Straftaten oder grob fahrlässiges Verhalten – zum Verlust der Verlässlichkeit führen dürfen. Leichte Verstöße, die etwa aus Irrtümern, Unwissenheit oder fehlerhafter Rechtsauslegung resultieren, dürfen nicht zu einem automatischen Entzug der Verlässlichkeit führen und sollten mit einer Aufforderung zur Nachbesserung sanktioniert werden.

9. Rechtsverbindliche Einstufung von Waffen und Zubehör

Waffenbesitzer sollten die Möglichkeit haben, Waffen und Zubehörteile kostenlos und rechtsverbindlich bei der Behörde einstufen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Einstufungen sollten in einem öffentlichen Online-Register einsehbar sein. Dies schafft Transparenz und Rechtssicherheit.

10. Klärung offener Rechtsfragen

Interessensvertretungen, Vereine und Waffenhändler sollten die Möglichkeit haben, offene Rechtsfragen kostenlos und rechtsverbindlich mit den Behörden zu klären. Dabei darf es nicht das Risiko geben, bei falscher Auslegung die eigene Verlässlichkeit zu gefährden oder zu verlieren.

11. Magazine mit Kapazitätsbegrenzung

Es sollte möglich sein, Magazine mit einem 30-Schuss-Körper, jedoch rechtssicher auf 10 Patronen begrenzt, zu nutzen. Dies entspricht der internationalen Praxis und sorgt für Klarheit bei Kontrollen, auch für den Besuch von Schießständen im Ausland.

12. Erleichterter Zugang zum Waffenpass

Der Zugang zum Waffenpass sollte erleichtert werden. Die berechtigte Personengruppe, die automatisch einen Waffenpass erhalten kann, sollte erweitert werden. Dazu sollten zählen:

- Polizisten
- Justizwachebeamte
- Zollbehörde
- Finanzpolizei
- aktive Berufssoldaten
- Inhaber einer Jagdkarte
- Personen mit erhöhter Gefährdungslage und bestehenden Drohungen gegen Leib und Leben

Damit wird sichergestellt, dass jene Personengruppen, die entweder beruflich mit Gefahrensituationen konfrontiert sind oder konkret bedroht werden, ein angemessenes Mittel zur Selbstverteidigung erhalten.

13. Rücknahme der Magazinbeschränkungen

Die bestehende Beschränkung auf Magazine mit maximal 10/20 Patronen ist praxisfern und benachteiligt österreichische Sportschützen im internationalen Vergleich. Wir fordern daher die Rücknahme dieser Magazinbeschränkung und eine Anpassung an die in vielen europäischen Ländern übliche Handhabung.

14. Digitale Beantragung der WBK und des WP

Die Beantragung einer Waffenbesitzkarte, sowie des Waffenpasses sollte vollständig online über ID Austria möglich sein. Dabei dürfen keine zusätzlichen Dokumente wie Geburtsurkunde, Passbild oder ähnliche Unterlagen mehr verlangt werden, da diese Daten bereits im staatlichen System digital hinterlegt sind. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, sorgt für eine moderne, bürgerfreundliche Abwicklung und entlastet gleichzeitig die Behörden.

15. Schalldämpfer für alle WBK- und WP-Inhaber

Schalldämpfer sind ein sinnvolles und sicherheitsrelevantes Zubehör, da sie das Gehör von Sportschützen wirksam vor dem Schussknall schützen und gleichzeitig die Lärmbelastung für die Umgebung reduzieren. Analog zur bestehenden Ausnahme für Jäger sollte daher allen Inhabern einer Waffenbesitzkarte (WBK) und eines Waffenpasses (WP) der Besitz und die Nutzung von Schalldämpfern erlaubt werden. Dies stellt eine praxisgerechte Gleichbehandlung sicher, orientiert sich an der internationalen Praxis und trägt zu Gesundheitsschutz und Lärmminderung bei.

Schlusswort

feuerlinie.at steht für den verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen und setzt sich für praxisgerechte, faire und rechtssichere Regelungen ein. Unsere Vorschläge zielen darauf ab, sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch die Rechte und Interessen der Sportschützen, Jäger, Sammler und legalen Waffenbesitzer zu gewährleisten.

Im Anhang unsere Stellungnahme als PDF.

Stellungnahme von

feuerlinie.at - die Sportschützen-Community

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